Frage bzgl. Werbekosten bei Erststudium nach Berufsausbildun

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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the king of queens
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Registriert: 23. Mär 2014, 14:59

Frage bzgl. Werbekosten bei Erststudium nach Berufsausbildun

Beitrag von the king of queens »

Servus zusammen,

ich bin gerade dabei, meine Steuererklärungen für die letzten Jahre zu erledigen.
Im Jahr 2012 habe ich bis zum 31.08 vollzeit gearbeitet, um dann ab dem 01.09 in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (400 € jeden Monat) zu wechseln, da ich ab Mitte Oktober Student geworden bin. Außerdem bekomme ich elternunabhängiges Bafög, also den Vollsatz von knapp 600 €.

Nun wollte ich für das Jahr 2012 die Studiengebühren als Werbekosten absetzen und stoße auf einige Fragen.

1) Kann ich auch das Semesterticket abrechenen lassen oder lediglich den Studienbeitrag sowie den Studentenwerkbeitrag?

2) Ich mache meine Steuererklärung mit Wiso 2013. Dort muss ich unter dem Ausbildungskosten auch den Punkt "Abzüglich Ausbildungszuschüsse" angeben. Nun bin ich mir unsicher, wie ich dort mein Bafög angeben muss. Es steht zwar als Hinweis noch "zu den öffentlichen Ausbildungsbeihilfen zählt bspw. das Bafög, soweit es sich nicht um ein Darlehen handelt". Heißt das, dass ich die Hälfte des Bafögs angeben muss (der Regelfall des Studierenden-BAföG ist die Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen.) ? Habe im Internet jedoch auch schon andere Aussagen wahrgenommen, dass das Bafög nicht in die Steuererklärung gehört... Nun bin ich ein wenig ratlos... :(

3) Wie wirken sich die Werbekosten für das Jahr 2013 aus, wo ich nur als Student "tätig" war und nicht über 4800 € verdient habe (siehegeringfügiges Beschäftigungsverhältnis) ? Da habe ich ja quasi keine Steuern gezahlt und könnte so auch nichts zurückbekommen. Anders wie im Jahr 2012, wo ich noch bis August Gehalt bekommen und somit auch Steuern gezahlt habe.

Ich hoffe, dass ihr meine Fragen einigermaßen verständlich sind. :)

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Frage bzgl. Werbekosten bei Erststudium nach Berufsausbi

Beitrag von muemmel »

1. Noch besser - Sie koennen Ihre Fahrtkosten ganz wie die regulaere Pendlerpauschale absetzen.
2. Bafoeg gehoert da nicht rein - mit Zuschuessen sind hier z. B. Arbeitgeberzuschuesse zu Fortbildungskosten gemeint.
3. Da Sie in einer Zweitausbildung sind, sind das Werbungskosten und die kann man vortragen. Beispiel: Sie hatten null Einnahmen, denn der Minijob ist steuerlich keine Einnahme. Dafuer hatten Sie 1.000 Euro Ausgaben fuer das Studium. Folglich stellt das Finanzamt einen Verlust von 1.000 Euro fest. Den tragen Sie vor, d. h., Sie nehmen ihn mit in die Zukunft. Und irgendwann, wenn Sie mal wieder Einkommen haben, werden die 1.000 Euro oder wieviel dann da so zusammengekommen sind, davon abgezogen und Sie sparen Steuern. Aktuell kriegen Sie fuer 2013 in der Tat nichts - aber halt spaeter...
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