Kooperation mit Dienstleistern aus dem Ausland

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Change
Beiträge: 6
Registriert: 27. Aug 2010, 23:56

Kooperation mit Dienstleistern aus dem Ausland

Beitrag von Change »

Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe als Nebenerwerb angemeldet. (Fals dies das falsche Forum dafür ist bitte verschieben)
Als Kleingewerbe bin ich nach meinem Kenntnisstand solange ich eine Gewisse Gewinnspanne pro Jahr nicht überschreite 17.xxx? (in die Richtung) nicht zu Steuerabgaben verpflichtet.

Ebenso fällt aufgrund des Kleingewerbes die Umsatzsteuer weg.

Meine Frage ist nun:
Zur Erbringung von ein paar Dienstleistungen beziehe ich ab und zu Dienstleistungen Anderer, Dritter.
Manche davon sitzten jedoch im Ausland, auch im EU-Ausland.
Diese schreiben mir ganz normale Rechungen, nach meiner Bitte sogar in Euro. Die Zahlungsabwicklung läuft über Paypal.

Meine Frage ist nun:
Muss ich bei diesem Konstrukt irgendetwas beachten?
Fallen irgendwelche Arten von Steuern o.ä. an oder muss ich beim Jahresabschluss etwas beachten?
Habe leider noch nicht viel Erfahrung auf dem Gebiet.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Change
tripletwenty
Beiträge: 72
Registriert: 8. Jan 2014, 09:20

Re: Kooperation mit Dienstleistern aus dem Ausland

Beitrag von tripletwenty »

Hallo,

bis zu 24.500,- Euro fällt keine Gewerbesteuer an.
Bei einem Gewinn von bis zu 17.500,- bist du nicht Umsatzsteuer pflichtig.

Aber natürlich fällt Einkommenssteuer an!!!

Am Jahresende machst du deine Einkommenssteuererklärung und muss natürlich deinen Gewinn aus dem Gewerbebetrieb angeben. Der wird dann deinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und du musst vermutlich Steuern nachzahlen. Und dann kommt in der Regel das Finanzamt daher und geht davon aus, dass du im folgenden Jahr genauso viel Gewinn machen wirst und möchte die darauf anfallenden Steuern vierteljährlich im Voraus haben.

Bei den Auslandsrechnungen musst du meiner Meinung nach nichts weiter beachten. Darin sind ja (hoffentlich) keine Steuern aufgeführt und wenn der Betrag in EURO ist, sollte alles klar sein. In dem Fall sind sie wohl wie Inlandsrechnungen zu behandeln.
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