Hallo!
Ich habe die Kleinunternehmerumsatzgrenze von 17500€ überschritten.
Ich habe die entscheidende Rechnung im November 2013 erstellt. Jedoch wird der Kunde die Rechnung wohl erst 2014 bezahlen, so dass ich keine Überschreitung der Einnahmen für 2013 höher als 17500€ habe.
Habe ich für 2013 die Grenze trotzdem überschritten oder muss ich die 2014 gezahlte Rechnung auch ins Jahr 2014 buchen?
Gruß
Chris
Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überschritten, was nun?!
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Re: Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überschritten, was nun?!
Für die USt gilt immer der Zufluss der Einnahmen, also wenn im Jahr 2013 tatsächlich nur 17.495,-- Einnahmen gekommen sind, bleiben Sie für 2014 Kleinunternehmer. Wenn die Rechnung aus 2013 erst 2014 gezahlt wird - Sie haben ja hoffentlich Istversteuerung - gehört der Betrag ins Jahr 2014!
Lia
Lia