Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 2012

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sina
Beiträge: 3
Registriert: 9. Okt 2013, 15:13

Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 2012

Beitrag von Sina »

Hallo!
Ich benötige kurzfristig eine Auskunft (hätte meine Einkommensteuer 2012 gestern abgeben müssen...)

In 2012 habe ich nur Krankengeld und eine Abfindung erhalten. Von der Abfindung wurden Euro 220,49 seitens des EX-Arbeitgebers einbehalten.

Nun würde ich bei der Einkommensteuer 2012 gerne angeben wollen, dass ich meinen Lebensabschnittsgefährden, der an einem anderen Ort gemeldet ist, sich aber ganzjährig bei mir aufhielt und KEINERLEI Leistungen irgendwoher bezogen hat oder bezieht, mit Euro 8.000 unterstützt habe .

Nun kann man bei dem Formular "U" - Unterhalt aber nur Personen angeben, mit denen man verwandt ist!

Habe ich da etwas übersehen???

Danke im voraus für eure Antwort(en)!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von schlauelia »

es gibt die Eingabe "Lebensgefährte". Da er nicht bei Ihnen gemeldet ist, sollten Sie zusätzlich auch noch die Überweisungen an ihn nachweisen.

Lia
Sina
Beiträge: 3
Registriert: 9. Okt 2013, 15:13

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von Sina »

Danke erstmal für die Antwort, Lia :)

Dennoch ist im Formular U auf dem Blatt "Allgemeine Angaben zur 1. unterstützten Person" im Auswahlfeld kein "Lebensgefährte" zu finden...

Dann noch etwas:
Da mein Freund auch kein Konto hat, konnte ich ihm ja nichts überweisen, bzw. wohnte er ja die meiste Zeit bei mir und alle Einkäufe etc. zahlte ich.
Da er von nirgendwo her Leistungen bezieht (er hat leider auch keine Krankenversicherung..), müsste das doch gegenüber dem Finanzamt einleuchtend sein, oder??
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
Unterhaltsleistungen an den Lebenspartner sind leider nicht steuerlich absetzbar, weil gesetzlich keine Verpflichtung dazu besteht.
Gruß Thomas
DragonZ
Beiträge: 75
Registriert: 25. Mär 2011, 11:38

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von DragonZ »

Hallo,
heißt das aber, dass Unterhaltszahlungen an Verwandte, sprich Eltern mit minimaler Rente, steuerlich berücksichtigt werden?
Danke vorab an euch, die ihr euch mit uns Unwissenden befasst
Viele Grüße
D.
poohchen
Beiträge: 58
Registriert: 25. Aug 2010, 12:48

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von poohchen »

Unterhaltsleistungen an den Lebenspartner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind steuerlich absetzbar, jedoch nicht in der Anlage Unterhalt sondern als außergewöhliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG.
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von Tempelhof123 »

Der § 33a Abs.1 S.3 EStG Heißt es:
Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.
Also z.B. Arbeitslosengeld oder Hartz4.

In der Ausgangsfrage hat der Lebensgefährte jedoch keinerlei Leistungen bezogen. Deshalb können die Unterhaltsleistungen in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
Gruß Thomas
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von schlauelia »

@tempelhof123

wie kommen Sie zu dieser falschen Aussage? Da haben wohl alle Finanzämter in den letzten Jahren Unterhaltsleistungen anerkannt, die Sie als nicht abzugsfähig ansehen?? Bleiben Sie bei Ihrer Meinung, aber verschonen Sie andere damit!

@Sina - geben Sie die Unterhaltsleistungen an und weisen Sie nach, dass der Lebensgefährte bei Ihnen gewohnt hat ( z.B. Erklärung von ihm...), dann wird der Betrag anerkannt.

Lia
Sina
Beiträge: 3
Registriert: 9. Okt 2013, 15:13

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von Sina »

Erstmal vielen lieben Dank an alle! Eure Beiträge haben mir trotzdem weitergeholfen, schon allein wegen des "außergewöhliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG." Damit ist doch der Hauptvordruck gemeint, oder?

Ich werde es jetzt so angeben, denn es entspricht ja auch zu 100% der Wahrheit!
Nach Erhalt der Berechnung, kann ich hier ja nochmal Bescheid geben, wie es denn schlussendlich ausgegangen ist, für mich..

Merci nochmal! :)
heinermann
Beiträge: 1
Registriert: 27. Okt 2013, 15:03

Re: Wo gebe ich Unterhaltsleistungen für Lebenspartner an 20

Beitrag von heinermann »

Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall wie Sina, und möchte meine Unterhaltsleistungen für die mit mir in gleicher Wohnung lebende Lebensgefährtin bei der Est 2012 geltend machen. Ich habe für sie Wohnung, Verpflegung, mehrmonatige Sprachkurse, Kleinung usw. gezahlt. Gelten die von Ihnen oben beschriebene Ansprüche auch für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis?? Anspruch auf Sozialleistungen hat sie aufgrund Ihres Aufenthaltstitel nicht.
Danke für Ihre Antworten.
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