Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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VerlustFragender
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Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von VerlustFragender »

Guten Tag an die Community,

ich habe eine Frage :-)

Folgender Sachverhalt ist gegeben:

Die Privatperson P hat bereits ihre Steuererklärung für 2012 gemacht. Ein Bescheid wurde seitens des FA auch schon am 27.06.13 erstellt und ist lediglich in Hinsicht auf 165 Abs.1 S.2. AO vorläufig.

Nun findet P nachträglich Unterlagen bzw. alte Rechnungen aus 2012, die hätten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.


Seht Ihr hier noch eine Möglichkeit, dass P die Werbungskosten in 2012 oder 2013 ansetzen kann und wenn ja welche Voraussetzungen müssten hierfür gegeben sein.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
schlauelia
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Re: Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von schlauelia »

nein, der Bescheid 2012 ist bestandskräftig! Und für 2013 sind die Ausgaben nicht abzugsfähig, da 2012 bezahlt.

Lia
VerlustFragender
Beiträge: 6
Registriert: 25. Aug 2013, 16:00

Re: Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von VerlustFragender »

Guten Tag Lia,

und vielen Dank für Deine Antwort.

P hat zwischenzeitlich auch recherchiert und ist auf 173 AO aufmerksam geworden. Dieser besagt, sofern P diese Norm korrekt versteht, dass wenn neue Erkenntnisse ("Tatsachen oder Beweismittel") die zu einer niedrigen / höheren Steuer führt eine Änderung des Bescheides möglich ist, sofern den Steuerpflichten "kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden."

P hat weiterhin recherchiert, da er für eine weitere Einschätzung wissen muss, wann ein grobes Verschulden vorliegen soll. Er wird auf 5.1.1 des Anwendererlassen für die Abgabenordnung (AEAO) verwiesen, laut der sich "offensichtliche Versehen und alltägliche Irrtümer, die sich nie ganz vermeiden lassen, wie z.B. Verwechslungen, Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler [] nicht den Vorwurf des groben Verschuldens [rechtfertigen].

Kann P nun mit Verweis auf eine falsche Ablage in seinen Steuerunterlagen sein Vorhaben mittels 73 A.O. i.V.m. dem AEAO durchsetzen? Hat sein Vorhaben aussicht auf Erfolg hinsichtlich einer Änderung des Steuerbescheides?

Vielen Dank!!!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von schlauelia »

nein, das ist kein grobes Verschulden - dann könnte man ja jederzeit wegen dieser Ausrede Bescheide ändern lassen!

Lia
VerlustFragender
Beiträge: 6
Registriert: 25. Aug 2013, 16:00

Re: Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von VerlustFragender »

Hey Lia,

jetzt bin ih verwirrt :shock: ; deine Aussage beißt sich m.E. in sich oder ich verstehe sie falsch :D

Du verneinst - wie es auch im AEAO steht - in dem benannten Beispiel ein Verschulden des Steuerpflichtigen. Da einer nachträglichen Änderung ja gerade nur ein Verschulden entgegensteht, stünde eine Änderung folgerichtig doch dann nichts mehr entgegen.

Dem zuwider schreibst jedoch, dass die Änderung nicht möglich ist, weil die Konstellation sonst von Steuerpflicht missbraucht werden könnte (Ausrede).

:?: :?: :?:

Kannst Du biite noch mal :idea: in Dunkele bringen
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von schlauelia »

einfach mal jahrelangen Erfahrungen glauben, da ich hier auch keine Lust habe, einen langen Salm zur Auslegung von § 173 AO zu schreiben: nur weil man seine Unterlagen jetzt erst findet, rechtfertigt keine Möglichkeit der Änderung - etwas anderes wäre es gewesen, wenn dieses noch innerhalb der 1-monatigen Rechtsbehelfsfrist passiert wäre.

Aber Versuchen Sie es! Als Laie darf man auch unsinnige Anträge stellen! Die Beweismittel lagen doch bei Ihnen vor, Sie haben Sie nur verschludert!!

Lia
VerlustFragender
Beiträge: 6
Registriert: 25. Aug 2013, 16:00

Re: Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von VerlustFragender »

Hey Lia,

danke für Ihre Antwort.

Ich werde dann mal ein Einzeiler aufsetzen und die Unterlagen beiheften. Mehr als ein "Nein" kann ja nicht zurückkommen.

Wenn Sie Interesse am Ergebnis haben, würde ich schreiben wie es ausgegangen ist.

Gruß
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verluste aus dem letzten Jahr geltend machen

Beitrag von schlauelia »

ja, ich bin interessoert, obwohl ich weiss, wie es ausgeht.

Gruß Lia
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