Formsache? Kapitalerträge bei Ehegatten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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KurzeFrage
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Registriert: 11. Mai 2009, 16:21

Formsache? Kapitalerträge bei Ehegatten?

Beitrag von KurzeFrage »

Hallo und guten Tag miteinander, eine Formfrage:

Ist es bei Zusammenveranlagung und Versteuerung nach Splittingtarif in Ordnung, wenn die Kapitalerträge in der Steuererklärung nur auf den einen Ehepartner (Mann) eingetragen werden? Das übrige Einkommen wird auch nur von seiten des Ehemanns eingebracht.

In der EKST 2008 wurde das nämlich genauso gehandhabt. Die der EKST-Erklärung beigefügten Jahressteuerbescheide der Banken weisen für alle Konten eindeutig die Eheleute aus, also zwei Personen. Inzwischen ist der Bescheid bereits ergangen und die Erklärung wurde vom Finanzamt in dieser Form akzeptiert. Unterm Strich bleibt das Ergebnis ja auch fall auch gleich.

Frage: Ist diese Handhabung so in Ordnung (spart Rechnerei), bzw. so akzeptabel? Oder sollte man es im kommenden Jahr anders machen, nämlich die Kapitalerträge hälftig aufteilen? Oder müsste im Nachhinein sogar noch eine Berichtigung eingereicht werden?

Gruß A.B.
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Formsache? Kapitalerträge bei Ehegatten?

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

solange ihr Zusammenveranlagung in Einpruch nimmt, kannst du es aus Vereinfachungsgründen die Einkünfte zusammen erfassen.

Gruss
KurzeFrage
Beiträge: 2
Registriert: 11. Mai 2009, 16:21

Re: Formsache? Kapitalerträge bei Ehegatten?

Beitrag von KurzeFrage »

Herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort!
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