Minderung Kinderbetreuungskosten
Minderung Kinderbetreuungskosten
Hallo Foren-Mitglieder,
ich habe heut meinen Steuerbescheid 2012 bekommen und bin leicht verdutzt. Ich habe Kinderbetreuungskosten von 1989,69 € angegeben. Davon werden 2/3 berücksichtigt -> also 1333,09 €. Jetzt steht bei mir in den Erläuterungen:
"Es wurden Kinderbetreungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z.B. Bafög) an bestimmte definierte Begriffe an (z.B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamt der Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 663€ zu mindern"
Warum werden die Kinderbetreuungskosten gemindert? Den Satz versteh ich nicht? Kann mir einer dies erklären?
ich habe heut meinen Steuerbescheid 2012 bekommen und bin leicht verdutzt. Ich habe Kinderbetreuungskosten von 1989,69 € angegeben. Davon werden 2/3 berücksichtigt -> also 1333,09 €. Jetzt steht bei mir in den Erläuterungen:
"Es wurden Kinderbetreungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z.B. Bafög) an bestimmte definierte Begriffe an (z.B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamt der Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 663€ zu mindern"
Warum werden die Kinderbetreuungskosten gemindert? Den Satz versteh ich nicht? Kann mir einer dies erklären?
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Minderung Kinderbetreuungskosten
Vermutung: keine Zusammenveranlagung? Leben Sie von der Mutter getrennt oder sind nicht verheiratet? Auf jeden Fall: Fragen Sie beim Finanzamt nach!
Lia
Lia
Re: Minderung Kinderbetreuungskosten
Ich lebe mit der Mutter zusammen, aber wir sind nicht verheiratet. Habe die Jahre zuvor immer alle Kosten bei mir angesetzt. Der Vertrag läuft auch auf mich.
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- Beiträge: 183
- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Minderung Kinderbetreuungskosten
Es werden halt nur zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt.
Geltend gemacht: 1989 Euro
Nicht berücksichtigt: 663 Euro ( = ein Drittel)
Alles ok.
Geltend gemacht: 1989 Euro
Nicht berücksichtigt: 663 Euro ( = ein Drittel)
Alles ok.
Re: Minderung Kinderbetreuungskosten
Schon logisch, aber bei mir wurden unter Sonderausgaben nur die 663€ abgezogen wurden, d.h. 1/3 wurden nur berücksichtigt. Werde mal nachfragen und Einspruch einlegen!
Re: Minderung Kinderbetreuungskosten
Ich hab mal nachgefragt. Ich habe vergessen die Zeile 69 auszufüllen. Dort kann man die Gesamtaufwendungen auf sich 100% angeben. So wurden die Aufwendungen zu 50% bei mir berücksichtigt und 50% bei der Kindesmutter.
Re: Minderung Kinderbetreuungskosten
Ich muss hier mal nachfragen. Wir haben den gleichen Satz im Bescheid stehen. Allerdings sind wir verheiratet und werden gemeinsam veranlagt... Muss ich das verstehen? Was ist denn der Hintergrund von dieser Kürzung? Bei uns wurden Vorsorgeaufwendungen gekürzt um die 2/3 des Betrages gekürzt, den wir als Kinderbetreuungskosten angesetzt hatten. Hätten wir die Kinderbetreuungskosten 2x angeben müssen?
Wie ging die Geschichte bei euch denn aus?
Wie ging die Geschichte bei euch denn aus?