Steuererklärung zu spät durch Transfer zwischen Finanzämtern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Baliff
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Steuererklärung zu spät durch Transfer zwischen Finanzämtern

Beitrag von Baliff »

Die Daten für die Steuererklärung 2008 wurden am 24.12.2012 elektronisch an das Finanzamt Freiburg übermittelt. Am 19.06.2013 kam vom Finanzamt Hamburg die Antwort, der Antrag auf Durchführung einer Veranlagung zur Einkommensteuerveranlagung war spätestens am 31.12.2012 zu stellen, ist aber erst am 02.01.2013 angekommen, also verspätet. Die Veranlagung kann nicht mehr durchgeführt werden.

Hintergrund, dass die Antwort aus Hamburg kam - aufgrund von Praktika war mein Aufenthalt wie folgt:
- 1.1.12 bis 30.04.12 Freiburg (4 Jahre vorher ebenfalls)
- 1.5.12 bis 31.10. 12 Halle
- 1.11.12 bis 30.4.13 in Hamburg.

Liege ich richtig: Der Wohnort, an dem der Lebensmittelpunkt 2012 besteht wäre Halle gewesen aufgrund der längsten Verweildauer, so dass vom Finanzamt in Halle ein Nachricht zu erwarten gewesen wäre.
Fragen: Habe ich eine Möglichkeit des Einspruchs? Vielleicht aufgrund eines Formfehlers?
Und ist es tatsächlich mein Verschulden, obwohl ich noch rechtzeitig in 2012 alles elektronisch abgeschickt habe (ist auch so bestätigt durch das FA), dass der Transfer von einem zum anderen Finanzamt zum verspäteten Eingang der Unterlagen führt? Zählt nicht der erste Eingangsstempel? Habe ich hier eine Einspruchsmöglichkeit?

Dankeschön schon jetzt für eine Antwort.
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Steuererklärung zu spät durch Transfer zwischen Finanzäm

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo liebe Frage,

leider liegst du damit nicht so ganz richtig.

Es kommt darauf an, wo du dich im Zeitpunkt der Veranlagung befunden hast.

Fakt ist aber
und da würde ich dem Finanzamt auch so mitteilen, dass du im neuen Wohnsitzbereich noch
keine neue Steuernummer hattest und das Finanzamt dir hätte unlängst eine neue Steuer-Nr. mitteilen müssen.

Weiterhin würde ich vorallem ,, gegen diese Mitteilung sollte sich um eine sogenannte -Nichtveranlagungsverfügung- handeln" schleunigst den Einspruch einlegen, da sonst nichts mehr zu deinen Gunsten entschieden werden kann.

Beachte hier die 1Monatige Rechtsbehelfsfrist.


Gruß

Siegesritter
Baliff
Beiträge: 3
Registriert: 26. Jun 2013, 11:04

Re: Steuererklärung zu spät durch Transfer zwischen Finanzäm

Beitrag von Baliff »

Hallo Siegesritter,

Dankeschön, ich werde den Hinweis bezüglich der noch nicht mitgeteilten Steuernummer in den Einspruch mit einarbeiten.

Weiterhin möchte ich § 26 AO mit hinzuziehen. Es geht dort um den Zuständigkeitswechsel. Zitat: "Geht die örtliche Zuständigkeit durch eine der sie begründenden umstände von einer Finanzbehörde auf eine andere über, so tritt der Wechsel der Zuständigkeit ein, in dem eine der beiden Finanzbehörden hiervon erfährt. Die bisher zuständige Finanzbehörde kann ein Verwaltungsverfahren fortführen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient und die nunmehr zuständige Finanzbehörde zustimmt.

Meine Problem lag leider in der sehr späten Erledigung der Steuererklärung. Sonst wäre der Wechsel gar nicht problematisch. Doch so waren nur der 27.12.und 28.12. und 31.12.2012 noch Arbeitstage. An denen meiner Meinung nach die elektronische Übertragung der Daten zwischen den Finanzbehörden klappen müsste, vorausgesetzt, sie haben nicht "Betriebsferien". Aber auch dann hätte ich vermutet, der erste Eingang zählt, der mir mit dem 24.12.2012 bestätigt wurde.

Es geht nicht um eine Nichtveranlagungsverfügung sondern um vorweggenommene Werbungskosten. Ich werd mein Glück versuchen. Man kann nur dazulernen.

Gruß Baliff
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Steuererklärung zu spät durch Transfer zwischen Finanzäm

Beitrag von SiegesRitter »

sag mir mal wie es ausgegangen ist!!!

Hättest du vorweggenommene Betriebsausgaben erklärt, wäre es einfacher geworden!!! ;)
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