Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Einkommensteuererklärung 2012:
1. Wir haben von unserer Krankenkasse 200,00 € fürs Mitmachen beim Bonusprogramm erhalten. Diese müssen wir ja als Beitragserstattung bei der Steuererklärung angeben. Wo trage ich diese Einnahme ein? In Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand?
2. Ich bin in Elternzeit, habe aber seit November 2012 einen Minijob. Wo trage ich diese Einkünfte ein? Oder muss ich sie nicht angeben, weil sie ja steuerfrei sind?
3. Mein Mann hat seit Anfang 2012 eine Krankenhaustagegeldversicherung. Kann ich die auch geltend machen?
4. Wir mussten in 2012 eine hohe Handwerkerrechnung begleichen. Leider darf man ja nur 1.200,00 € jährlich angeben, wir könnten allerdings 3.036,00 € eintragen. Können wir die Rechnung splitten und in 2013 wieder 1.200,00 € angeben?
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
Monica
Mehrere Fragen zur Einkommensteuererklärung 2012
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Re: Mehrere Fragen zur Einkommensteuererklärung 2012
Hallo,
ich mach´s mal kurz:
1) ja, Zeile 16
2) Minijob muss nicht eingetragen werden
3) Nein, da Verdienstausfall und keine Heilbehandlungskosten abgesichert werden
4) Nein, die Rechnung kann nicht gesplittet werden.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerkanzlei Nürnberg
ich mach´s mal kurz:
1) ja, Zeile 16
2) Minijob muss nicht eingetragen werden
3) Nein, da Verdienstausfall und keine Heilbehandlungskosten abgesichert werden
4) Nein, die Rechnung kann nicht gesplittet werden.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerkanzlei Nürnberg
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Mehrere Fragen zur Einkommensteuererklärung 2012
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mitlerweile habe ich noch eine Frage. Mir ist gestern Abend aufgefallen, dass ich in der Vergangenheit meine Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht immer falsch eingetragen habe, nämlich als eine mit Kapitalwahlrecht. Macht das überhaupt einen Unterschied. Muss ich mit Ärger vom FA rechnen, wenn ich sie ab sofort anders eintrage?
Viele Grüße
Kristina
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mitlerweile habe ich noch eine Frage. Mir ist gestern Abend aufgefallen, dass ich in der Vergangenheit meine Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht immer falsch eingetragen habe, nämlich als eine mit Kapitalwahlrecht. Macht das überhaupt einen Unterschied. Muss ich mit Ärger vom FA rechnen, wenn ich sie ab sofort anders eintrage?
Viele Grüße
Kristina