Aufenthalt im Ausland - Ehefrau in Deutschland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Aufenthalt im Ausland - Ehefrau in Deutschland

Beitrag von Bostonian »

Hallo,

heute habe ich auch einmal eine Frage ans Forum. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich die deutsche Steuererklaerung fuer 2008 bezueglich des Typs der Veranlagung ausfuellen / abgeben soll. Meine amerikanische Steuererklaerung habe ich gerade fertig und die ist, davon gehe ich aus, auch richtig.
Also hier der Fall: ich bin aus beruflichen Gruenden ab 1.1.08 in den USA beschaeftigt. Ich habe dort seit November 2007 eine Wohnung und halte mich in 2008 ueberwiegend (mehr als 10 Monate) in den USA auf und bin nach amerikanischen Steuergesetzen und auch DBA dort unbeschraenkt steuerpflichtig. Meine Ehefrau kann aus beruflichen Gruenden aber erst im Spaetsommer nachziehen und ist dadurch weniger als 183 Tage in 2008 in den USA gewesen. Daher unbeschraenkte Steuerpflicht in Deutschland. Sie hat in ihrer Zeit in den USA keine Einkuenfte erzielt, sonder nur Deutsche Einkuenfte.

So, ich denke nun, bin mir aber nicht sicher, ob das so richtig ist, dass wir eine deutsche Erklaerung abgeben werden, diese aber getrennt veranlagen werden. Damit meine in Deutschland aufgrund des DBA nicht zu besteuernden amerikanischen Einkuenfte nicht durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz fuer die deutschen Einkuenfte meiner Frau erhoehen. Macht dieser Gedankengang Sinn oder bin ich hier total auf dem Holzweg? Ich muesste meine Einkuenfte zwar nach deutschen Steuergesetz (Entfernungspauschale usw.) durchrechnen, um den Steuersatz zu ermittelen, aber die Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Taetigkeit sind letztendlich dank DBA in den USA zu versteuern. Da ich keine deutschen Einkuenfte habe, ist das Ergebnis letztendlich egal.

Hoffe, dass mir jemand bestaetigen kann, dass ich hier nicht voellig daneben liege.
Schoene Gruesse aus Boston
theo w.
Beiträge: 13
Registriert: 28. Feb 2008, 15:37

Re: Aufenthalt im Ausland - Ehefrau in Deutschland

Beitrag von theo w. »

Hallo Bostonian,

gefühlsmäßig würde ich Dir recht geben, dass eine getrennte Veranlagung für Deine Frau günstiger ist als eine Zusammenveranlagung mit Dir, wenn sie in 2008 nicht das ganze Jahr in Deutschland tätig gewesen ist (ich habe Dich diesbezüglich hoffentlich richtig verstanden!?).

Dennoch solltest Du auch einmal durchrechnen, wie hoch das zu versteuernde Einkommen 2008 bei einer Zusammenveranlagung wäre, da sich der Progressionavorbehalt ja nur auf das zu versteuernde Einkommen bezieht. Ggf. ist der steuersprarende Effekt aus dem doppelten Grundfreibetrag etc. höher als die Mehrsteuer aus dem Progressionsvorbehalt.

Beste Grüße über den großen Teich ;)
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