Einzelkaufmann mehrere Betriebsstätten

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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mirco005
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Einzelkaufmann mehrere Betriebsstätten

Beitrag von mirco005 »

Hallo allerseits,

Wie ist es denn hier in diesem Fall mit der Umsatzsteuer;

plane die Gründung eines Büroservices in Bonn und Berlin (ich selbst wohne jedoch bei Frankfurt hier habe ich kein Gewerbe), also 2x Gewerbeanmeldung an räumlich getrennten Orten.

So wie ist das nun mit der Umsatzsteuer Voranmeldung?
Werden die Voranmeldungen für Bonn und Berlin je getrennt erledigt (Zahlung/Überhang) und dann am Ende des Geschäftsjahres wird dann alles zusammengefasst an mein Wohnsitz Finanzamt eingereicht, so habe ich das verstanden.

Ist das richtig?

Oder geht sowas nur wenn ich mich als Einzelkaufmann ins Handelsregister eintragen lasse, da ja nur der eingetragene Kaufmann im Gegensatz zum Einzelunternehmer Zweigniederlassungen gründen kann.

Getrennte Voranmeldungen je Betriebsstätte erleichtern die Buha ungemein.

Viele Grüße
mirco005
stk-spielmann.de
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Re: Einzelkaufmann mehrere Betriebsstätten

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

die konsolidierung der Umsatzsteuer muss auch schon bei den USt-Voranmeldungen bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt erfolgen. Sie bekommen drei Steuernummern: jeweils für Bonn und Berlin für die Abgabe der Gewerbesteuer und Gesonderte Feststellungserklärungen, sowie für Frankfurt für die Umsatzsteuer.

Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
mirco005
Beiträge: 2
Registriert: 11. Apr 2013, 14:33

Re: Einzelkaufmann mehrere Betriebsstätten

Beitrag von mirco005 »

Hallo Herr Spielmann,

Dann würde also von Anfang an nach Gewerbeanmeldung in Bonn und Berlin,diese dann die Daten zu meinem Wohnsitz FA senden und dieses ist dann auch von Anfang an für die Umsatzsteuer (Vorauszahlung/Überhang) für Berlin und Bonn zuständig?

Ok, habe das mal von einem Stb anderes herum verstanden, Ust Veranlagung erfolgt im 1. Jahr in Bonn und Berlin getrennt dann am Ende des Geschäftsjahres wird dann alles zusammengelegt und an mein Wohnsitz FA gesendet.

Gibt es da nicht mehr die nach AO die Erstbefassung, für das dann nach jeder weiteren Gewerbeanmeldung i das Finanzamt zuständig ist in dem das erste Gewerbe angemeldet wurde, wäre hier in dem beispiel dann Bonn für die Gewerbeanmeldungen Berlin und Nürnberg. Oder ist das eine Kann Regelung oder muss man extra beantragen?

Viele Grüße
mirco005
Lucy_Miky
Beiträge: 3
Registriert: 6. Mai 2013, 08:23

Re: Einzelkaufmann mehrere Betriebsstätten

Beitrag von Lucy_Miky »

Getrennte Voranmeldungen je Betriebsstätte erleichtern die Buha ungemein.

_________________
Hallo, ich bin Lucy_Miky.I wie Spiel games.Like diesenWow Gold,GW2 Gold,Wow Gold Kaufen und Diablo 3 Gold.Jedermann interessant? Ich hoffe jemand kann palywith me.
almaseBTF
Beiträge: 1
Registriert: 7. Mai 2013, 11:46

Re: Einzelkaufmann mehrere Betriebsstätten

Beitrag von almaseBTF »

Und nicht vergessen. Die Anfahrt zu den beiden Betriebsstätten können nun auch voll angerechnet werden (Link: Finanzgericht Münster). 8-)
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