Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
Hallo,
meine Situation ist folgende:
Ich bin Freiberufler, so auch beim Finanzamt gemeldet und habe 2012 den Grundfreibetrag nicht überschritten. Nach den Informationen auf mehreren Internetseiten und auch nach einem Steuerberater muss ich für dieses Jahr keine Einkommenssteuererklärung machen.
Was schicke ich nun zum Finanzamt? Ein Anschreiben, wo drin steht: Da ich den Freibetrag von 8004 Euro nicht überschritten habe, bin ich nicht steuerpflichtig...
Ich brauche die Bestätigung vom Finanzamt, dass ich Geringverdiener bin (damit ich z.B Wohngeld beantragen kann, oder auch für meine Krankenkasse).
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
meine Situation ist folgende:
Ich bin Freiberufler, so auch beim Finanzamt gemeldet und habe 2012 den Grundfreibetrag nicht überschritten. Nach den Informationen auf mehreren Internetseiten und auch nach einem Steuerberater muss ich für dieses Jahr keine Einkommenssteuererklärung machen.
Was schicke ich nun zum Finanzamt? Ein Anschreiben, wo drin steht: Da ich den Freibetrag von 8004 Euro nicht überschritten habe, bin ich nicht steuerpflichtig...
Ich brauche die Bestätigung vom Finanzamt, dass ich Geringverdiener bin (damit ich z.B Wohngeld beantragen kann, oder auch für meine Krankenkasse).
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
Re: Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
Hat keiner eine Antwort, oder Idee? Ich hätte nicht gedacht, dass dies so eine spezielle Frage ist.
Re: Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
ich würde einfach ein anschreiben aufsetzen, den sachverhalt kurz schildern und die benötigte bescheinigung anfordern - andernfalls einfach mal anrufen
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Re: Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
Hallo,
auch wenn der Grundfreibetrag nicht überschritten wird muss eine Steuererklärung eingereicht werden.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
auch wenn der Grundfreibetrag nicht überschritten wird muss eine Steuererklärung eingereicht werden.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
andi81@ Das werde ich dann wohl auch tun, trotzdem danke für deine Antwort.
stk-spielmann.de@ Vielen Dank für deine Antwort. Nach § 56 Nr. 2 a) EStDV müssen Leute, die den Grundfreibetrag nicht überschritten haben, keine Steuererklärung abgeben. Oder habe ich bei dem Paragraphen etwas missverstanden?
Und eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen macht für mich auch kein Sinn, da ich nicht weiß, wie mein Einkommen in Zukunft sein wird.
stk-spielmann.de@ Vielen Dank für deine Antwort. Nach § 56 Nr. 2 a) EStDV müssen Leute, die den Grundfreibetrag nicht überschritten haben, keine Steuererklärung abgeben. Oder habe ich bei dem Paragraphen etwas missverstanden?
Und eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen macht für mich auch kein Sinn, da ich nicht weiß, wie mein Einkommen in Zukunft sein wird.
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Re: Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
Im Prinzip stimmt das schon, aber wie weisen Sie dem Finanzamt nach dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wurde? Ich denke dass das Finanzamt keine Bestätigung aufgrund Ihrer Angaben erstellen wird. Vermutlich ist der schnellste Weg eine ESt-Erklärung zu erstellen. Das wird nicht wesentlich länger dauern als alle Einnahmen und Kosten als Nachweis für das Finanzamt zusammen zu schreiben.
Trotzdem würde ich kurz anrufen, evtl. ist der Bearbeiter zugänglich und kann was für Sie tun.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Trotzdem würde ich kurz anrufen, evtl. ist der Bearbeiter zugänglich und kann was für Sie tun.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Grundfreibetrag, was schickt man zum Finanzamt?
ich glaube nicht, dass ein richtiger Steuerberater Ihnen diese Antwort gegeben hat, dass ein Freiberufler keine Steuererklärung abgegeben muss, wenn sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt!
Sie müssen jedes Jahr, auch wenn Sie unter dem FB liegen, Ihre Einkünfte erklären. Irgendwann könnte das Finanzamt auch mal eine Prüfung veranlassen, de und da müssen alle Unterlagen, Belege und Buchführung aufgehoben werden und nachvollziehbar sein. Und irgendwann wollen Sie doch auch bestiummt mit Ihrem Beruf Geld verdienen, das über dem doch recht niedrig angesetzten Freiubetrag liegt!
Lia
Sie müssen jedes Jahr, auch wenn Sie unter dem FB liegen, Ihre Einkünfte erklären. Irgendwann könnte das Finanzamt auch mal eine Prüfung veranlassen, de und da müssen alle Unterlagen, Belege und Buchführung aufgehoben werden und nachvollziehbar sein. Und irgendwann wollen Sie doch auch bestiummt mit Ihrem Beruf Geld verdienen, das über dem doch recht niedrig angesetzten Freiubetrag liegt!
Lia