NRW Ticket vs. Pendlerpauschale
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- Registriert: 14. Mär 2013, 10:20
NRW Ticket vs. Pendlerpauschale
Hallo,
ich bin als GF meines jungen Unternehmens angestellt und möchte in der Steuererklärung demnach die Pendlerpauschale zum Arbeitsplatz geltend machen.
Nebenbei bin ich an der Uni eingeschrieben, um mich über ein Zweitstudium fortzubilden. Ich schreibe keine Klausuren, befasse mich aber abends und Sonntags mit dem Material.
Meine Fragen:
- kann ich die Fortbildungskosten (Semestergebühren etc.) geltend machen obwohl ich 6 Tage pro Woche in der Pendlerpauschale angebe?
- Widerspricht das NRW-Ticket (das ich ja "gezwungenermaßen" zum Studium dazu erhalten habe) der Geltendmachung der Pendlerpauschale? Oder besteht eine Gefahr, dass man mir diese streicht, weil ich ja ein NRW Ticket habe?
Grüße und Danke
ich bin als GF meines jungen Unternehmens angestellt und möchte in der Steuererklärung demnach die Pendlerpauschale zum Arbeitsplatz geltend machen.
Nebenbei bin ich an der Uni eingeschrieben, um mich über ein Zweitstudium fortzubilden. Ich schreibe keine Klausuren, befasse mich aber abends und Sonntags mit dem Material.
Meine Fragen:
- kann ich die Fortbildungskosten (Semestergebühren etc.) geltend machen obwohl ich 6 Tage pro Woche in der Pendlerpauschale angebe?
- Widerspricht das NRW-Ticket (das ich ja "gezwungenermaßen" zum Studium dazu erhalten habe) der Geltendmachung der Pendlerpauschale? Oder besteht eine Gefahr, dass man mir diese streicht, weil ich ja ein NRW Ticket habe?
Grüße und Danke
Re: NRW Ticket vs. Pendlerpauschale
das ist nicht hinderlich. sie könnten ja bspw. auch ganz woanders wohnen und sich in nrw an einer hochschule einschreiben, weil es den studiengang eben nur dort gibt. die semstertickets bekommt man in jeder größeren stadt immer dazu. sie können die pauschale ohne bedenken ansetzen
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Re: NRW Ticket vs. Pendlerpauschale
Besten Dank für die Antwort.
Insofern schätzen Sie die sechs angegebenen Arbeitstage auch nicht im Widerspruch mit der Angabe eines laufenden Zweitstudiums?
Insofern schätzen Sie die sechs angegebenen Arbeitstage auch nicht im Widerspruch mit der Angabe eines laufenden Zweitstudiums?
Re: NRW Ticket vs. Pendlerpauschale
warum sie 6 tage angeben ist mir nicht einleuchtend
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- Beiträge: 3
- Registriert: 14. Mär 2013, 10:20
Re: NRW Ticket vs. Pendlerpauschale
Schlicht deshalb, weil ich 6 Tage die Woche arbeite und somit 6x pro Woche den Arbeitsweg fahre.
Re: NRW Ticket vs. Pendlerpauschale
das ging aus ihrer falldarstellung nicht einleuchtend heraus zu lesen. wenn sie 6 tage den weg auf sich nehmen müssen, dann können sie auch die 6 tage entsprechend geltend machen.