Erbschaftssteuer

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Froschkönig
Beiträge: 73
Registriert: 25. Mär 2011, 11:30

Erbschaftssteuer

Beitrag von Froschkönig »

Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall: ein Neffe, der seinen Onkel vielleicht nur zweimal in seinem Leben gesehen hat, war von diesem nach dessen Tod als Alleinerbe eingesetzt worden. Die anfängliche Freude darüber, wich der Angst, der Onkel könnte ihm vielleicht Schulden hinterlassen haben. Möglich wären ja Steuerschulden etc. Habt ihr eine Ahnung, wie man das herausfindet? Kann man sich ans Finanzamt mit der Frage wenden? Wie erfährt man etwas über potenzielle andere Schuldner?
Dank und Grüße
F.
Arahin
Beiträge: 4
Registriert: 14. Jan 2014, 11:35

Re: Erbschaftssteuer

Beitrag von Arahin »

Mich interessiert dieser Fall auch, da ich eine Frage ähnlicher Art in der Familie habe. Also vielleicht kann sich dazu ja hier noch mal jemand äußern!? :)
Felix43
Beiträge: 7
Registriert: 10. Mär 2014, 13:15

Re: Erbschaftssteuer

Beitrag von Felix43 »

Eine gute Frage, poste bitte deine Antwort, wenn du es herausgefunden hast.
marcoparko
Beiträge: 23
Registriert: 16. Aug 2012, 13:00

Re: Erbschaftssteuer

Beitrag von marcoparko »

Froschkönig hat geschrieben:Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall: ein Neffe, der seinen Onkel vielleicht nur zweimal in seinem Leben gesehen hat, war von diesem nach dessen Tod als Alleinerbe eingesetzt worden. Die anfängliche Freude darüber, wich der Angst, der Onkel könnte ihm vielleicht Schulden hinterlassen haben. Möglich wären ja Steuerschulden etc. Habt ihr eine Ahnung, wie man das herausfindet? Kann man sich ans Finanzamt mit der Frage wenden? Wie erfährt man etwas über potenzielle andere Schuldner?
Dank und Grüße
F.
zur Erbschaftssteuer ist eine neue Reform aktiv seid Juli, siehe hier. Wäre eventuell nett zu wissen was sich verändert hat, oder nicht?!
Zuletzt geändert von marcoparko am 6. Okt 2017, 16:13, insgesamt 2-mal geändert.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Erbschaftssteuer

Beitrag von StephanM »

Die Frage ist doch eher, ob man das Erbe ausschlagen sollte oder nicht.
Bürgerliches Gesetzbuch §§1943 ff.: allgemeine Ausschlagungsfrist 6 Wochen, aber ggf. länger wenn Irrtum über das Erbe bestand.

Wenn du Erbe bist und die gesetzliche Erbfolge unklar ist, dann ist es sinnvoll einen Erbschein beim Amtsgericht zu beantragen. Damit kannst du dich überall ausweisen und hast die gleichen Auskunftsrechte, wie der Erblasser, da du in seine Rechtsstellung eingetreten bist.

MfG
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