Kleingewerbegründung
Kleingewerbegründung
Hallo,
ich spiele derzeit mit den Gedanken ein Kleinunternehmen zu gründen und somit in den ISP - Bereich tätig zu werden.
Nun kann ich aber meinen Umsatz nicht genau einschätzen! Dazu kommt der Fakt, dass ich noch Schhüler und ich möchte mein Kindergeld nicht verlieren.
Welchen Umsatz darf ich jährlich erwirtschaften, damit ich mein Kindergeld nicht verliere ?
Gruß, Felix
ich spiele derzeit mit den Gedanken ein Kleinunternehmen zu gründen und somit in den ISP - Bereich tätig zu werden.
Nun kann ich aber meinen Umsatz nicht genau einschätzen! Dazu kommt der Fakt, dass ich noch Schhüler und ich möchte mein Kindergeld nicht verlieren.
Welchen Umsatz darf ich jährlich erwirtschaften, damit ich mein Kindergeld nicht verliere ?
Gruß, Felix
Re: Kleingewerbegründung
Du darfst einen Umsatz von max 17500 Euro erwirtschaften um Kleinunternehmer zu bleiben. Dein Kindergeld hat mit dem Gewerbe nichts zu tun, das bekommst du weiterhin
Fallen ist weder gefährlich noch eine Schande. Liegenbleiben ist beides.
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Re: Kleingewerbegründung
Hallo,
die Einkommensgrenze beim Kindergeld-Bezug ist zum 01.01.12 aufgehoben worden.
Ein paar Infos dazu habe ich auf meiner Internetseite zusammengestellt.
Die Bezeichnung "Kleinunternehmen" kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und bedeutet dass Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer-Beträge abziehen können. Die Grenze des Umsatzes liegt bei 17.500 Euro.
Im Normalfall wird diese Möglichkeit der Besteuerung für Nebengewerbe genutzt, da Sie damit einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand haben.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
die Einkommensgrenze beim Kindergeld-Bezug ist zum 01.01.12 aufgehoben worden.
Ein paar Infos dazu habe ich auf meiner Internetseite zusammengestellt.
Die Bezeichnung "Kleinunternehmen" kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und bedeutet dass Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer-Beträge abziehen können. Die Grenze des Umsatzes liegt bei 17.500 Euro.
Im Normalfall wird diese Möglichkeit der Besteuerung für Nebengewerbe genutzt, da Sie damit einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand haben.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
Patrick Spielmann
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Re: Kleingewerbegründung
Was mich aber noch interessiert. Ist die Grenze von 17500 € jedes Jahr gleich oder erhöht sich diese ab einer bestimmten Anzahl von Geschäftsjahren? ich hab gehört das die Grenze nur für das erste Jahr gilt und für jedes weitere soll diese wohl bei 50000 € liegen. Ich persönlich kann es mir zwar nicht Vorstellen, aber man weiß ja nie
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Re: Kleingewerbegründung
Nein, die Grenze ist immer 17.500 Euro.
Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten kann bis Ende des Jahres die Kleinunternehmer-Regelung weiter genutzt werden. Jedoch nicht, wenn die Umsätze 50.000 Euro übersteigen.
Ist das der Fall müssen alle Umsätze nachversteuert werden. Ist die Grenze von 17.500 Euro überschritten muss im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung gewechselt werden.
Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten kann bis Ende des Jahres die Kleinunternehmer-Regelung weiter genutzt werden. Jedoch nicht, wenn die Umsätze 50.000 Euro übersteigen.
Ist das der Fall müssen alle Umsätze nachversteuert werden. Ist die Grenze von 17.500 Euro überschritten muss im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung gewechselt werden.
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Kleingewerbegründung
Was aber nicht heißt, dass man sich dann Selbstständig machen muss, oder versteh ich das falsch?Ist die Grenze von 17.500 Euro überschritten muss im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung gewechselt werden.
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Re: Kleingewerbegründung
Sie sind auch als Kleinunternehmer "Selbständig" die Regelung Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung kommt aus dem Umsatzsteuerrecht und sind nur zwei Methoden der Besteuerung Ihrer Umsätze.
Auch als Kleinunternehmer müssen Sie eine Gewinnermittlung erstellen und die Einkünfte in der ESt-Erklärung angeben. Die Grenze von 17.500 Euro gilt nicht für die Einkommensteuer! Es ist kein Steuerfreibetrag.
Auch als Kleinunternehmer müssen Sie eine Gewinnermittlung erstellen und die Einkünfte in der ESt-Erklärung angeben. Die Grenze von 17.500 Euro gilt nicht für die Einkommensteuer! Es ist kein Steuerfreibetrag.
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Kleingewerbegründung
Gut zu wissen, aber das dauert noch eine weile bis ich an die Grenze kommen und somit mach ich mir noch keinen Kopf darüber. Ist nur mal interessant darüber gesprochen zu haben
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