AdSense und Kleinunternehmerregelung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Tardigrada
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jan 2013, 16:08

AdSense und Kleinunternehmerregelung

Beitrag von Tardigrada »

Angenommen ich erziele mit Google AdSense 10.000 € pro Jahr, aber sonst keine freiberuflichen Einnahmen.
Weiterhin angenommen ich habe jährliche Ausgaben (z.B. für Computer, Hosting) von durchschnittlich 1000 € pro Jahr.
  • Gehe ich recht in der Annahme, dass ich ein Gewerbe anmelden muss?
  • Wäre es in meinem Fall eher von Vorteil oder von Nachteil, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen?
  • Wie ist es z.B. mit der Anschaffung eines Arbeitsplatzrechners. Würde mir ein Vorsteuerabzug etwas bringen, obwohl die Umsatzsteuer zu meinen Einnahmen im Ausland (Irland) erbracht wurde, also in Deutschland nicht steuerbar ist?
  • Angenommen die AdSense-Einnahmen erhöhen sich auf 20.000 € pro Jahr. Kommt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr infrage oder führen die erhöhten AdSense-Einnahmen nicht zur Überschreitung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 17.500 € pro Jahr, weil diese Einnahmen nicht in Deutschland steuerbar sind?
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: AdSense und Kleinunternehmerregelung

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

wenn eine Einnahmeerzielungsabsicht vorliegt, dann liegt wohl auch eine Einkunftsart vor. Die Werbung bei AdSense fällt nicht unter einer freiberuflichen Tätigkeit. Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
Die Kleinunternehmerregelung spielt hier keine Rolle bzw. die Umsatzgrenze von 17.500 Euro, weil die Einnahmen aus Irland kommen und in Deutschland nicht steuerbar sind. Die Vorsteuer in Zusammenhang mit solchen Einnahmen kann auch nicht gezogen werden.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de
Tardigrada
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jan 2013, 16:08

Re: AdSense und Kleinunternehmerregelung

Beitrag von Tardigrada »

Besten Dank für die schnelle Antwort!

Verstehe ich Sie richtig, dass ich beliebig hohe Einnahmen mit AdSense erwirtschaften kann, ohne dass meine Wahlfreiheit bezüglich der Kleinunternehmerregelung eingeschränkt würde?

Außerdem würde ich gern verstehen, wieso ich beim Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung keinen Vorsteuerabzug (im Beispiel auf die Anschaffung eines Arbeitsplatzrechners) vornehmen kann, wenn ich ausschließlich AdSense-Einnahmen habe. Es hängt mit der nicht-steuerbarkeit in Deutschland zusammen, richtig?
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