Hallo Zusammen,
meine Frau hat bisher bei der Steuererklärung immer die Reinigung für Kleidung angegeben.
Allerdings haben wir beide keine Berufskleidung sondern tragen ganz gewöhnliche Kleidung, die nicht
berufstypisch ist.
Trotzdem scheint das Finanzamt die Reinigungskosten immer anerkannt zu haben.
Kann dies sein ?
Ich frage dies deshalb, weil unser neues Steuerprogramm darauf hinweist, dass man nur die Reinigung für berufstypische
Kleider absetzen kann. Jetzt sind wir sehr verunsichert.
Für Eure Antworten sind wir sehr dankbar.
Andreas
Kleiderreinigung absetzbar ?
Re: Kleiderreinigung absetzbar ?
das programm hat recht. sofern kleidung nicht berufstypisch ist (bsp. kittel im krankenhaus, handwerkerkleidung, schutzkleidung ect...) sind die reinigungskosten für alle anderen kleidungsstücke privat veranlasst und nicht berücksichtigungsfähig. dies betrifft auch bürotypische kleidung (kostüm, anzug).
in ihrem falle haben sie einfach glück. das FA hat dies einfach nicht weiter abgeprüft.
in ihrem falle haben sie einfach glück. das FA hat dies einfach nicht weiter abgeprüft.