Hallo,
ist es eigentlich zulässig, dass unser gemeinnütziger Tierschutzverein unserem Vorstand eine regelmäßige Vergütung zukommen lässt?
Bin bisher immer davon ausgegangen, dass sämtliche Einnahmen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden dürfen.
Habe ich mich da geirrt?
Grüße
Lillifee
Vergütung für Vorstand
Re: Vergütung für Vorstand
Hast du nicht. Der Verein, der dem Vorstand eine Vergütung zahlt, verstößt gegen das Gebot, dass sämtliche Mittel für die steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen.
Der Ersatz von Ausgaben wie z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten etc. ist natürlich ausgeschlossen.
Gruß
Bolle
Der Ersatz von Ausgaben wie z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten etc. ist natürlich ausgeschlossen.
Gruß
Bolle