Guten Abend,
wenn man Inhaber einer Kapitalgesellschaft ist, so ist man wahrscheinlich auch Geschäftsführer oder Gesellschafter, der auf Lohnsteuerkarte bei der Kapitalgesellschaft angestellt ist. Es müssen richtige Arbeitsverträge zwischen der Kapitalgesellschaft sowie dem Gesellschafter oder Inhaber vorliegen, damit das Arbeitsverhältnis auch anerkannt wird.
Die Kapitalgesellschaft selbst muss folgende Steuererklärungen erstellen:
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer.
Somit muss bei einem guten Gewinn Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden.
Der Inhaber als Arbeitnehmer muss natürlich Lohnsteuer zahlen. Die Lohsteuer ist somit wie eine Vorauszahlung für die spätere Einkommensteuer. Somit wird der Arbeitnehmer auch eine Einkommensteuererklärung, wenn er dazu verpflichtet ist, abgeben.
Man kann den Sachverhalt nicht als Doppelbesteuerung sehen. Weil die Kapitalgesellschaft als Persönlichkeit/Körperschaft angesehen wird und der Inhaber, der bei der Kapitalgesellschaft angestellt ist, als Angestellter.
Viel Erfolg!
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