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Kosten der privaten Lebenshaltung sind keine Betriebsausgaben und damit nicht steuerlich abzugsfaehig. Wenn private Dinge fuer die Erzielung von Gewinnen genutzt werden, so sind diese (bedingt) abzugsfaehig.Kann man als Freiberufler Mietkosten für die eigene Wohnung, Kosten für den PkW usw. von der Steuer absetzten oder wird nur die Kosten berücksicht die unmittelbar durch die Tätigkeit entstehen.
Es gibt keine Mini-GmbH im rechtlichen Sinne. Wenn Du eine UG (haftungsbeschraenkt) meinst, so haengt die Entscheidung im Einzelfall von der Taetigkeit und anderen Sachverhalten ab. Bei einer UG zahlst Du auf jeden Fall IHK-Beitraege, musst regelmaessig Deinen Jahresabschluss erstellen und veroeffentlichen. Als Freiberufler entfaellt das alles. Andererseits ist der Rahmen der Gestaltung des EInkommens in einer Kapitalgesellschaft sicherlich ein anderer, je nach EInzelfall auch attrativer. Und was noch fuer die UG spricht, ist die Haftungsbegrenzung. Du haftest nicht mit Deinem Privatvermoegen (sofern die GF-Pflichten alle erfuellt wurden). Aber als Kapitalgesellschaft bist Du auch gewerbesteuerpflichtig, was als Freiberufler zumindest bei verkammerten Berufen (noch) nicht der Fall ist.Macht es Sinn die Freiberuflichkeit in einer Mini-GmbH umzuwandeln?
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