Mutter 88 soll plötzlich Steuererklärung abgeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
pernod
Beiträge: 1
Registriert: 29. Jul 2012, 21:19

Mutter 88 soll plötzlich Steuererklärung abgeben

Beitrag von pernod »

Meiner Mutter wurde bis 2010 immer gesagt beim Finanzamt, Sie brauchen keine Steuern zahlen also auch keine Einkommenssteuererklärung und jetzt kam Post vom Finanzamt. Ich habe mich jetzt mal durchgekämpft, Sie hat eine Witwenpension 14.847,68€ im Jahr Brutto, gezahlt hat Sie darauf 42,94 Lohnsteuer und 3,79€ Kirchensteuer auf diese Pension. Jetzt die 2 Renten, eine ist auch hier Witwenrente und ihre eigene kleine Rente für Kindererziehung usw. die Erste beträgt im Jahr 2508,96€ seit 1997und ihre im Jahr 1436,94€ seit 1989, das sind zusammen im Jahr 3945,90€ und daran hat sich seit 2009/10 nichts geändert, warum jetzt die Aufforderung einer Steuererklärung. Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht noch ein Steuerfreier Jahresbeitrag von 720 und Steuerklasse I warum also jetzt dies Aufforderung und was könnte auf meine Mutter für 2010/11 an Steuernachzahlung zu kommen, wenn überhaupt.
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Mutter 88 soll plötzlich Steuererklärung abgeben

Beitrag von ruepel »

Hallo,

Wenn Deine Mutter eine Aufforderung bekommen hat dann ja das ist wirklich so und das verdangst Du der Guten Frau Merkel und der Rentenreform von 2005. Wirst Du dich also durch die Formulare kämpfen müssen.

Gruss
stk-spielmann.de
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jul 2012, 09:56
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Mutter 88 soll plötzlich Steuererklärung abgeben

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist und die Einkünfte aus der Pension 10.200 Euro übersteigen muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. (§46 Abs.2 Nr.4 EStG)

Aber es ist tatsächlich so, dass durch die "neue" Rentenbesteuerung mit einer Einkommensteuer-Nachzahlung zu rechnen ist, da die Rente zu mind. 50% in das zu versteuernde Einkommen einfließt.
Selbst nach Abzug des Versorgungsfreibetrags für die Pension kommt eine ESt-Nachzahlung raus. Das Finanzamt muss daher die Einkommensteuer-Erklärung anfordern.

Ein paar Infos zur Rentenbesteuerung können Sie auf meiner Internetseite nachlesen.

Im Prinzip muss Ihre Mutter froh sein dass das Finanzamt nicht früher drauf gekommen ist dass Einkommensteuer anfällt. Die ESt-Nachzahlung würde ich auf etwa 500 Euro schätzen.

Viele Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Antworten