Danke schonmal
Für 2010 seh ich keine Chance mehr. Hatten schon zum damaligen Zeitpunkt ein Einspruchsverfahren am laufen, welches wir dann auf Anraten des Finanzamtes zurücknahmen, weil wir vergessen hatten, die steuerfreien Erstattungen mitanzugeben. Heute ärgere ich mich, dass man nicht standhafter blieb.
Nichtsdestotrotz habe ich grade deshalb Angst, dass das Finanzamt wieder argumentiert, dass alle Filialen eine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen und deshalb keine VMA zu gewähren sind. Die wollen dem Bezirksleiter einer Bank, der immer in anderen Filialen tätig ist unterstellen, dass all diese Filialen seine regelmäßige Arbeitsstätte sind.
Sehe ich das richtig, dass das Finanzamt das jetzt nicht mehr unterstellen kann, da es, wenn überhaupt, nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt? Also das einzige was sie verlangen könnten, wäre eine von den Filialen, an denen er tätig ist, zu seiner EINEN regelmäßigen Arbeitsstätte zu benennen, richtig? Dann wären die Tage an denen er in den anderen Filialen ist ja trotzdem mit VMA anzusetzen, da er sich außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte befindet.
Wenn wir es aber schaffen zu argumentieren, dass keine der Filialen eine übergeordnete Bedeutung gegenüber den anderen hat und er jede Filiale mal mehr mal weniger regelmäßig aufsucht, er weder einen ganzen Tag in der Woche in einer Filiale ist, noch in einer Filiale häufiger als in einer anderen, können die selbst das nicht verlangen oder?
Zumindest hoffe ich, dass sie nicht wieder die gleichen Gründe für das Ablehnen nennen wie im Bescheid 2010. Denn da hatte unsere Argumentation ja auch keinen Erfolg. Wagen die vom Finanzamt sich das jetzt überhapt noch, zu behaupten er hätte mehrere Arbeitsstätten obwohl sich BFH und BMF eindeutig dazu geäußert haben, dass ein AN nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann?
Ich will nur gewappnet sein, falls mich sowas erwartet.
Liebe Grüße