Einige Anfängerfragen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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pecodoma
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Registriert: 28. Jul 2012, 00:40

Einige Anfängerfragen

Beitrag von pecodoma »

Guten Tag,
ich werde ab August meine erste Stelle antreten und möchte mich nun gerne über das Thema Steuern ein wenig informieren. Ich habe mich bereits durch einige Internetseiten zum Thema gelesen und auch einiges verstanden, doch einige Dinge sind mir immer noch unklar bzw. ich würde mich gerne bei den Experten hier absichern, ob ich es richtig verstanden habe. Bitte verzeiht mir meine totalen Anfängerfragen, doch ich habe bisher noch nie Steuern gezahlt (habe im letzten Jahr mein Studium abgeschlossen) und hatte bisher wirklich 0,00 Ahnung von diesem Thema. Da ich nun aber bald zur arbeitenden Bevölkerung gehören werde, möchte ich mich schon gerne ein wenig damit auskennen, was und wieviel ich da eigentlich bezahle. Es wäre nett, wenn die Profis hier mir vielleicht einige Fragen beantworten könnten.

Meine Situation 2012: Ich habe von Januar bis Juli ALG2 bezogen, ab August habe ich eine feste Stelle mit ca. 2900€ Bruttoeinkommen. Ich wohne und werde arbeiten in Berlin (West), habe weder Besitz noch Kapital. Ich bin übrigens kein deutscher (aber EU-) Staatsbürger.
Meine Fragen:
1) Habe ich es richtig verstanden, dass von meinem Gehalt monatlich ganz automatisch die Lohnsteuer einbehalten wird ? Da ich in der Steuerklasse 1 bin, sollten das ca. 450€ sein, richtig?

2) Habe ich richtig verstanden, dass ich bei der Einkommenssteuerveranlagung für das Jahr 2012 dann aber einen Teil der einbehaltenen Lohnsteuer zurückbekommen werde, da ich in diesem Jahr nur 5 Monate gearbeitet haben werde und mein Jahresgehalt somit nur 14500 betragen wird? Meine Hartz4-Bezüge von Januar bis Juli gehören doch nicht zum zu versteuernden Einkommen, oder doch?
Nach meiner Berechnung müsste ich insgesamt ca. 940 Euro zurückbekommen, ist das richtig?

3) Muss ich eine Steuererklärung machen, damit ich das Geld zurückbekomme?
Wenn ja, wann sollte ich die am besten abgeben? Einfach aus dem Internet ausdrucken, ausfüllen und mein Finanzamt abgeben, oder muss ich etwas dabei beachten?

4) Kann ich meinen Arbeitsweg (18 Km, also 36 hin und zurück) von der Steuer absetzen? (im Sommer fahre ich Motorrad, im Winter kaufe ich mir ein Monatsticket) Kann ich auch mein Arbeitszimmer zu Hause (bin Lehrer, also muss viel zu Hause arbeiten) und die Anschaffung eines neuen Computers (ist wirklich nötig) von der Steuer absetzen?
Da ich im Jahr 2013 natürlich ein höheres Jahreseinkommen und damit einen höheren Steuersatz haben werde, ist es sinnvoll, die Anschaffung des Computers oder weiteres noch bis Januar zu verschieben, damit es sich „mehr lohnt“?

Bitte entschuldigt, dass ich euch mit so vielen Fragen löchere. Dieses Thema ist ziemlich schwer und so verwirrend für mich , dass ich doch lieber euch nachfragen möchte.
Ich danke euch allen herzlich im Voraus für eure Mühe
Viele Grüße
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Einige Anfängerfragen

Beitrag von ruepel »

Hallo,

also mal zu den einzelnen Punkten:

zu 1. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten, dazu ist der verpflichten und auch drittschuldnerich haftbar.

zu 2. Ja, einen genauen Betrag kann ich Dir jetzt aber nicht sagen.

zu 3. Du wirst eine Steuererklärung abgeben müssen, das Finanzamt wird die Erstattung nicht von sich aus machen. Können die auch nicht, weil die ja nicht wissen, was du als Werbekosten geltend machst.

zu 4. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind als Werbekosten absetzbar. Berechnet werden die Kosten wie folgt: Die einfache Strecke (Entfernungsstrecke) mal Anzahl der Tage mal -,30 €. In Deinem Fall also 18 km x ca. 100 Tage x -,30 € = 540,- €.

Nach § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG wird automatisch ein Pauschbetrag von 1.000,- € pro Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr abgezogen. Dabei ist es unerheblich, ob du im Jahr 12 Monate oder nur 5 Monate gearbeitet hast. Außerdem kannst du als Werbekosten noch etliches anderes geltend machen, z.B. Ausbildungskosten in einem ausgeübten Beruf, Kontoführungsgebühren, ggf. einen PC wenn du ihn für den Job auch zu Hause benötigst.

Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Pkw-Haftpflichversicherung, auch Hundehaftpflicht und natürlich auch alle anderen Haftpflichtversicherungen. Lebensversicherungen sind zum Teil abzugsfähig, Riskikolebensversicherungen sind komplett abzugsfähig, etc.

Abzugsfähig sind auch Spenden, allerdings nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Spendenbescheinigung.

Wenn du von den 14.500 durch abzug der Werbekosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen auf 8.004,- € zu versteuerndes Einkommen kommst, dann erhälst du die einbehaltene Lohnsteuer zurück.

Allerdings sind Bezüge wie ALG 1 oder ALG II sogenannte Progressionsvorbehaltsleistungen, die den Steuersatz eventuell erhöhen.


Gruß
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