Hallo Forum,
ich freue mich, Euch gefunden zu haben und möchte auch gleich mal eine Frage formulieren.
Meine Freundin und ich heirate noch in diesem Monat und wir haben ein zweijähriges Kind. Meine zukünftige Frau studiert zur Zeit noch und hat kein Einkommen, ich bin sozusagen Alleinverdiener. Wir sind nun gerade umgezogen (näher zu meiner Arbeit) und das Kind wechselt demnach auch in einen anderen Kindergarten, der am Standort hier für mich auch teurer werden wird (vorher 140€ jetzt 190€ + Essen/Sonderkosten).
Im Wesentlichen möchte ich unser Netto-Einkommen pro Monat durch Wechsel in die Kombination StKl III/IV verbessern, durch Erhöhung des Kinderfreibetrages sowie durch die Eintragung voraussichtlicher Aufwendungen in die Lohnsteuerkarte. Das war mir gar nicht bewusst, dass das geht. Darauf gekommen bin ich durch den Gehaltsrechner[1].
Zum Thema Freibetrag in Lohnsteuerkarte habe ich in diesem Forum den Link zu der Seite[2] gefunden. Dort gibt es auch ein Berechnungsbeispiel bei "Werbungskosten / Pendlerpauschale".
Wenn ich das nachrechne, dann komme ich per Pendlerpauschale auf ca. 590€ jährlich. Die voraussichtlichen Kosten für die Kinderbetreuung, also ca. (190€ + 40€) * 12 = 230€ * 12 = 2760€. Macht in der Summe dann also 3354€ jährlich, die als abzugsfähig gelten würden.
Richtig
Grüße
[1] http://www.brutto-netto-rechner.info/
[2] http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehal ... index.html
Lohnsteuer / Freibetrag auf Lohnsteuerkarte / Kind
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Re: Lohnsteuer / Freibetrag auf Lohnsteuerkarte / Kind
Hallo,
in der Lohnsteuertabelle sind bereits 1.000 Euro Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt.
Die Fahrtkosten bleiben unter dieser Pauschale, daher sind sie ohne Auswirkung.
Ein Beispiel wie sich Werbungskosten bei Arbeitnehmern auswirken hab ich auf meiner Internetseite zusammengestellt.
Die Kinderbetreuungskosten würden sich bei dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auswirken.
Wenn Sie wesentlich näher an die Arbeitsstätte gezogen sind können Sie Umzugskosten geltend machen.
Es gibt hierfür auch eine Umzugskostenpauschale. Zusammen mit den Fahrtkosten kommen Sie über den WK-Pauschbetrag und können beides auf der LSt-Karte eintragen lassen.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
in der Lohnsteuertabelle sind bereits 1.000 Euro Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt.
Die Fahrtkosten bleiben unter dieser Pauschale, daher sind sie ohne Auswirkung.
Ein Beispiel wie sich Werbungskosten bei Arbeitnehmern auswirken hab ich auf meiner Internetseite zusammengestellt.
Die Kinderbetreuungskosten würden sich bei dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auswirken.
Wenn Sie wesentlich näher an die Arbeitsstätte gezogen sind können Sie Umzugskosten geltend machen.
Es gibt hierfür auch eine Umzugskostenpauschale. Zusammen mit den Fahrtkosten kommen Sie über den WK-Pauschbetrag und können beides auf der LSt-Karte eintragen lassen.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Lohnsteuer / Freibetrag auf Lohnsteuerkarte / Kind
aber von den Kinderbetreuungskosten werden nur 2/3 gerechnet.
Lia
Lia