Einlagen

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Lillifee
Beiträge: 35
Registriert: 21. Aug 2008, 15:15

Einlagen

Beitrag von Lillifee »

Hallo,
denke mal, dass ich in dieser Rubrik gar nicht richtig bin, habe aber keine passende für meine Frage gefunden.Und zwar hätte ich gerne gewusst, was man unter Einlagen bei Kapitalgesellschaften versteht. Kann mir das jemand beantworten :?: Wäre nett.
Gruß
Lillifee
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Einlagen

Beitrag von taxwoman »

Hallo Lilifee,

bei Kapitalgesellschaften gibt offene und verdeckte Einlagen. :shock:
Offene Einlagen sind alle Einlagen, die kraft Gesellschaftsrecht geleistet werden, wie Einzahlungen auf das Nennkapital, darüber hinausgehende Einzahlungen bei der Ausgabe von Anteilen (Aufgeld), Zuzahlungen der Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für die Anteile sowie andere Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.

eine verdeckte Einlage ist eine Zuwendung des Gesellschafters an seine Kapitalgesellschaft , die zu einer Vermögensmehrung der Gesellschaft führt und nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspricht. Das ist der Fall, wenn die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Ob und inwieweit eine nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensmehrung vorliegt, muss durch einen Fremdvergleich festgestellt werden. Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes der Gesellschaft diesen Vermögensvorteil nicht gewährt hätte. Die verdeckte Einlage ist das Gegenstück zur verdeckten Gewinnausschüttung, sodass die gleichen Merkmale gelten. Eine verdeckte Einlage ist kein tauschähnlicher Vorgang, da es an einer Gegenleistung der Gesellschaft fehlt. Die Werterhöhung der Anteile des Gesellschafters ist lediglich Reflex der Einlage , keine Gegenleistung.

Eine verdeckte Einlage besteht aus drei verschiedenen Vorgängen:

* Verlassen des Vermögens des Gesellschafters,
* Einlage in das Vermögen der Gesellschaft,
* Werterhöhung der Anteile, die ggf. zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung führt.

Verdeckte Einlagen sind z. B.

* Warenverkauf des Gesellschafters an seine Gesellschaft zu unangemessen niedrigen Preisen;
* nachträgliche Preissenkung durch den Gesellschafter als Verkäufer an seine Gesellschaft als Käuferin;
* Übertragung eines selbst geschaffenen Firmenwertes auf die Kapitalgesellschaft ;
* Verzicht des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, auf seinen Gewinnanteil;
* Verzicht des Gesellschafters auf Rückzahlung eines der Kapitalgesellschaft gewährten Darlehens;
* die Rückzahlung von Gewinnausschüttungen;
* die Zahlung der auf vGA entfallenden Mehrsteuern der GmbH durch den Gesellschafter.... :P

So jetzt bist Du richtig informiert oder ;)

schöne Grüsse
Lillifee
Beiträge: 35
Registriert: 21. Aug 2008, 15:15

Re: Einlagen

Beitrag von Lillifee »

Allerdings :) . Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das Steuerrecht ist schon arg kompliziert.
Grüße
Lillifee
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