Getrennt lebend - Arbeitsplatz im Ausland - Steuerpflichtig?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hallow33n
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Registriert: 16. Jun 2012, 17:12

Getrennt lebend - Arbeitsplatz im Ausland - Steuerpflichtig?

Beitrag von Hallow33n »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lebe von meiner jetzigen Ehefrau getrennt in Deutschland und haben noch die Steuerklassen 3/5.
Nun habe ich ein Job-Angebot aus dem Ausland erhalten und möchte diesen Job annehmen.

Wenn ich mich jetzt offiziell dauernd getrennt lebend von meiner Ehefrau melde, mich in Deutschland abmelde, also keinen Wohnsitz mehr habe, kann ich dann im Oktober ins Ausland gehen ohne hier Steuern zahlen zu müssen?
Wie sieht es dann für Oktober - Dezember aus? Steuerpflichtig ja oder nein?
Würden dann nur meine inländischen Einnahmen bis Oktober 2012 in der Steuererklärung für 2012 angerechnet?

Ab Januar 2013 dann getrennte Veranlagung?
Sollten wir unsere Steuerklassen ab 2013 dann auf 1/1 umändern?

Über eine rasche Info wäre ich sehr dankbar, da die Zeit für die Job-Zusage drängt.

Gruß T. aus E.
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Getrennt lebend - Arbeitsplatz im Ausland - Steuerpflichtig?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

für dieses Jahr wirst du wohl noch eine Steuerklärung in Deutschland abgeben müssen, weil du mehr als 183 Tage in 2012 in Deutschland den Wohnsitz hattest. Solltest Due in den letzten 3 Monaten im Ausland schon Geld verdienen, dann unterliegt das auch der Deutschen Einkommensteuer. Vielleicht gibt es aber zwischen Deutschland und dem Land wo Du arbeitest ein Doppelbesteuerungsabkommen und dann würde gegebenenfalls die im Ausland vergleichbare Einkommensteuer hier angerechnet werden. Die Steuerklassen must Du sowieso ändern lassen.

Gruß
Hallow33n
Beiträge: 3
Registriert: 16. Jun 2012, 17:12

Re: Getrennt lebend - Arbeitsplatz im Ausland - Steuerpflichtig?

Beitrag von Hallow33n »

Zwischen dem Land wo ich arbeiten werde und der BRD besteht ein DBA auf Anrechnung der ausländischen gezahlten Steuer.
Da in dem Land wo ich arbeiten werde keine Lohnsteuer erhoben wird, stellt sich mir die Frage, ob ich dann wirklich für die letzten 3 Monate des laufenden Jahres die Steuer hier in Deutschland zu entrichten habe.
Soviel ich weiß, bin ich in Deutschland mit meinem Welteinkommen steuerpflichtig, solange ich hier einen Wohnsitz inne habe, den ich allerdings ab Oktober nicht mehr habe, da ich mich hier komplett abmelde.
Ich dachte es wären nur die Monate Januar bis September, die zur Steuererklärung herangezogen würden.

Sollte ich weiterhin, auch ohne Wohnsitz in Deutschland, steuerpflichtig sein, so bliebe mir ja im Prinzip nur übrig zum 01.01.2013 den neuen Job anzutreten.

Schöne Aussichten ......

Da wird das wohl nix mit dem Job :cry: :evil:
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Getrennt lebend - Arbeitsplatz im Ausland - Steuerpflichtig?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

Kannst Du auch machen, ich weis nicht, ob Du bei Deiner einwohnermelderechtlichen Abmeldung angeben must, wohin Du den ziehst, aber in Deutschland ist eben immer das Kalenderjahr maßgebend für die Einkommensteuer. Es gibt da zwar ein paar Ausnahmen, die betreffen Dich aber nicht. Sinn macht es für Dich, die drei Monate hier nichts mehr zu tun, dann bekommst Du eventuell von der einehaltenen Lohnsteuer was zurück.

Aber tröste Dich, Grundstückseigentümer die in Deutschland ihren Besitz haben und irgendwo auf der Welt wohnen und Leben, müssen hier trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben eben wegen dem Belegenheitsort des Grundstückes.

Gruß
Hallow33n
Beiträge: 3
Registriert: 16. Jun 2012, 17:12

Re: Getrennt lebend - Arbeitsplatz im Ausland - Steuerpflichtig?

Beitrag von Hallow33n »

Hallo.....

Danke für die Infos!

Ich habe mich jetzt über ein paar Kollegen schlau gemacht.

Wenn jemand dauernd getrennt lebt ist es relativ einfach sich in Deutschland abzumelden.

1. Die Noch-Ehefrau muss eine eigene Steuerkarte haben.
2. Die Noch-Ehefrau muss selber krankenversichert sein.
3. Auf dem Einwohnermeldeamt abmelden, aus dem Mietvertrag streichen lassen.
4. Mit der Abmeldebescheinigung im neuen Land zur Deutschen Botschaft. Dort den Arbeitsvertrag vorzeigen und dort den 1. Wohnsitz registrieren lassen.
Daraufhin bekommt man von der Botschaft ein Schriftstück welches mich von der deutschen Steuer befreit und dies ab dem Zeitpunkt der Abmeldung in Deutschland.
D.h. nur die in Deutschland erwirtschafteten Einnahmen sind zu versteuern.
Wichtig ist, dass man auch die Steuerklassen zu 1/1 im Folgejahr ändert und die getrennte Veranlagung wählt, was, so glaube ich zumindest, automatisch geschiet wenn man sich getrennt lebend meldet.
Oder irre ich mich da?

Gruß Hallow33n
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Getrennt lebend - Arbeitsplatz im Ausland - Steuerpflichtig?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

also eine Steuerkarte hat jeder Steuerpflichtige nur noch aus dem Wirtschaftsjahr 2010, danach wurden keine Steuerkarten mehr versandt.

Krankenversichert sollte die Ex sein, entweder über eine unselbständige Tätigkeit, oder eben freiwillig.

"Aus dem Mietvertrag rauskommen" kann schwierig werden, weil der Vermieter dem zustimmen mus. Da hat der Vermieter aber meist kein Interesse dran, weil 2 Schuldner besser sind als einer. Ein Mietvertrag wird ja immer Gesamtschuldnerisch geschlossen, also kann der Vermieter sich den "eventuellen" Rückstand von dem holen, der noch zahlungsfähig scheint.

Steht denn in der Bescheinigung vom Ausland drin, wohin Du verzogen bist?

Die getrennte Veranlagung wird nicht automatisch durchgeführt, das wird nur auf Antrag der Steuerpflichtigen gemacht.


Gruß
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