Geschäftsabmeldung Aufgabebilanz

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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spohl
Beiträge: 2
Registriert: 8. Jun 2012, 11:22

Geschäftsabmeldung Aufgabebilanz

Beitrag von spohl »

Hallo,

ich möchte zum Ende des Monats mein Kleingewerbe (Umsatzsteuerpflichtig) abmelden und hätte folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2009 ein All-in-One Gerät (Fax, Kopier-, Druck-, Scanfunktion) angeschafft. In diesem Jahr der Anschaffung musste man den Kaufpreis (140 EUR) direkt abschreiben als Betriebsmittel. (Unter 150 EUR - Also kein GWG und selbstständig nutzbar und nicht in die Anlageliste).
Kann man dieses noch funktionierende Gerät nun einfach vergessen, oder muss es trotz Betriebsmitteleinstufung als Privatentnahme entnommen werden? Und wenn ich es verkaufen würde für etwa 30 EUR, müsste ich es dann noch verbuchen oder ist das als Betriebsmittel außen vor?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Geschäftsabmeldung Aufgabebilanz

Beitrag von ruepel »

Hallo,
also das Kombigerät ist ein GWG, ist aber egal, solange es im Betriebsvermögen gelistet ist, ist es bei der Aufgabe des Betriebes mit dem gemeinen Wert (was würde ein ordentlicher Kaufmann für dieses Gerät noch erhalten) aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu übernehmen. Dies ist eine sogenannte Sachentnahme und unterliegt natürlich der Umsatzsteuer. Normalerweise müsstest Du auch noch eine Aufgabebilanz erstellen, da kann mann gegebenenfalls noch einen Verlustvortrag produzieren.

Lass Dich da mal beraten.

Gruß
spohl
Beiträge: 2
Registriert: 8. Jun 2012, 11:22

Re: Geschäftsabmeldung Aufgabebilanz

Beitrag von spohl »

Vielen Dank mal für die Antwort. Allerdings bin ich davon ausgegangen dass es sich nicht um ein GWG handelt, da es unter 150 EUR kostete und in diesem Jahr 2009 auch schon die 60 EUR Grenze weggefallen war. Es ist auch nicht im Anlageverzeichnis. Es wurde einfach als Betriebsmittel gebucht. Daher auch meine Frage ob Betriebsmittel bei Veräußerung oder bei Selbstnutzung nach Betriebsauflösung noch als Gewinn berechnet werden.
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Geschäftsabmeldung Aufgabebilanz

Beitrag von ruepel »

Hallo,
eigentlich sind alle Gegenstände, die netto mehr als 100 € kosten und selbständig nutzbar sind, als GWG zu aktivieren.

Aber wenn es denn als Betriebsbedarf erfasst worden ist, dann ist es verbraucht und muss auch nicht mehr entnommen werden. Die USt ist dann nicht mehr anzumelden.
Hoffentlich hast Du nach Betriebsaufgabe keine Betriebsprüfung mehr, denn wenn dem Betriebsprüfer das auffällt, dann wird er in dem Prüfbericht eine Sachentnahme feststellen. Ist ja kein großer Fehler, ärgerlich ist dabei meist das das Jahre später passiert und es dann die ganzen Jahre mit 6 % verzinst wird.

Gruß
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