Abschreibung von Software

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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FraSoer
Beiträge: 2
Registriert: 17. Mai 2012, 20:58

Abschreibung von Software

Beitrag von FraSoer »

Hallo,
ich würde gerne Anwendungssoftware abschreiben. Es handelt sich um Standard Software wie MS Office im Wert unter 410 Euro, dazu habe ich folgendes in einem Steuer Buch gelesen was ich nicht verstehe:
Abschreibung von Software: die beiden Ausnahmen von der Regel
Softwareprogramme sind generell als immaterielle Wirtschaftsgüter zu behandeln.
Beachten Sie dazu aber diese beiden Ausnahmen:
Systemsoftware Anwendersoftware
Erwerben Sie diese Software (z. B. Windows)
zusammen mit der Hardware, ohne dass Ihnen
ein gesondertes Entgelt berechnet wird, bildet
die Software zusammen mit der Hardware
eine Einheit und wird zusammen mit dieser
abgeschrieben.
Handelt es sich um Standardsoftware und
kostet sie nicht mehr als 410 s netto, wird sie
als materielles Wirtschaftsgut behandelt.

G
Die steuerlichen Auswirkungen bei der Anwendersoftware
Anschaffungskosten Steuerliche Folge
Bis 150 s netto Sofortabzug in voller Höhe
150,01 bis 410 s netto Sofortabzug in voller Höhe oder Bildung eines
Abschreibungspools und gleichmäßige
Abschreibung über 5 Jahre
Mehr als 410 s netto Abschreibung als immaterielles
Wirtschaftsgut über 3 Jahre
Standard Software bis 410 Euro ist also ein immaterielle Wirtschaftsgut und kann sofort abgeschrieben werden. Was ich nicht verstehe ist, wo im EÜR Formular soll ich das eintragen? Und warum eine Abschreibung über 5 Jahre (optional) das wäre ja dann ein GWG und GWG müssen doch eigenständig nutzbar sein was Software offensichtlich nicht ist?!
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Abschreibung von Software

Beitrag von ruepel »

Hallo,

Standartsoftware (MS Office) mit Nettoanschaffungskosten von bis 410 € ist grundsätzlich als GWG abzuschreiben, also im Wirtschaftsjahr der Anschaffung und komplett.

Als Ausnahme davon gibt es nur folgendes: wenn Du im gleichen Wirtschaftsjahr was Angeschafft hast mit Nettoanschaffungskosten von 150 bis 1000 € dann kannst du den sogenannten Sammelposten der GWG´s bilden, der ist aber dann auf 5 Jahre abzuschreiben. Entweder das eine oder das andere.

Gruß
anna
Beiträge: 1
Registriert: 18. Mai 2013, 21:52

Re: Abschreibung von Software

Beitrag von anna »

Hi,

Cloudsoftware für Freelancer (www.mein-tagwerk.de) ist leichter abzusetzen, einfach die monatliche Kosten als Betriebsausgabe geltend machen.

Gruss
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