Besteuerung der Gewinnausschüttung bei Auslands-GmbH

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
milli*
Beiträge: 2
Registriert: 20. Mai 2012, 18:30

Besteuerung der Gewinnausschüttung bei Auslands-GmbH

Beitrag von milli* »

Hallo zusammen,

nach erfolglosen Recherchen in vielen verwirrenden Artikeln versuche ich hier eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen.

Eine GmbH mit Sitz in der Slowakei zahlt dem alleinigen "Gesellschafter/Anteilseigner" Gewinnauschüttungen. Diese Person hat ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland und muss demnach dort diesen Ertrag nach dem DBA versteuern. Klar ist mir, dass die GmbH unabhängig davon in der Slowakei Körperschaftssteuer abführen muss.

Welche Steuern und in welcher Höhe werden in Deutschland auf die Gewinnausschüttung erhoben? Abgeltungssteuer? Einkommensteuer?
Kann man wahlweise zum Teileinkünfteverfahren wechseln oder gilt das nur für inländische GmbH-Bezüge?
Wird beim Teileinkünfteverfahren die "normale" progressive Einkommensteuer angesetzt?

Ich hoffe, ich habe mich als Nichtfachmann deutlich genug ausgedrückt und mir kann jemand eine fundierte Auskunft geben.

Viele Grüße
Milli
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Besteuerung der Gewinnausschüttung bei Auslands-GmbH

Beitrag von ruepel »

Hallo,

als erstes solltest Du mal prüfen, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, ich weis das nicht genau aber ich meine es gibt eins.

Kapitalerträge sind in Deutschland mit der Kapitalertragsteuer abgegolten, das was Du beschrieben hast, sind aber keine Kapitalerträge, die durch die Abgeltungssteuer nicht weiter besteuert werden, sondern aus der Art der Ausschüttungen (Gesellschafter / Geschäftsführer) wird der Deutsche Fiskus ableiten, das diese Ausschüttungen zu den Einkünften gemäß § 15 EStG zu rechnen sind. Damit sind sie in Deutschland steuerpflichtig und du kannst nur hoffen, das Du Bescheinigungen über die im Ausland gezahlte Steuer hast.

Gruß
milli*
Beiträge: 2
Registriert: 20. Mai 2012, 18:30

Re: Besteuerung der Gewinnausschüttung bei Auslands-GmbH

Beitrag von milli* »

Hallo,
als erstes solltest Du mal prüfen, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt
Es gibt ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen), ca. von 1980, das heute noch gilt. Es zu lesen ist eins, es zu verstehen etwas anderes.
das was Du beschrieben hast, sind aber keine Kapitalerträge, die durch die Abgeltungssteuer nicht weiter besteuert werden
Ich glaube, es verhält sich anders. Was ich darüber inzwischen gefunden habe, wie es bei deutschen GmbHs gehandhabt wird, lautet folgendermaßen: "Bei Gewinnausschüttungen muss die GmbH Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einbehalten (quasi stellvertretend) und an das Finanzamt abführen. Der verbleibende Gewinn, sofern er in das Privatvermögen übergeht, wird dann nochmals zur Besteuerung herangezogen, je nachdem ob man beruflich für die GmbH tätig ist oder wieviel Anteile man hat. Hat man alle Anteile und ist selbständig tätig für die GmbH, kann man ein Teileinkünfteverfahren beantragen, wonach 60% der Einkünfte der Einkommensteuer (mit dem persönlichen Steuersatz) unterworfen werden, unter Berücksichtigung von 60% der Werbungskosten, so man hat. Die sich ergebende Steuerschuld wird dann mit den schon entrichteten 25% Kapitalertragsteuern verrechnet. - So habe ich jedenfalls verstanden, läuft es in Deutschland ab.

Aber werden Gewinnausschüttungen auch so behandelt, wenn sie aus der Slowakei stammen?
Muss die slowakische GmbH diese 25% Kapitalertragssteuer an das deutsche Finanzamt abführen?
Wird der verbleibende Gewinn so behandelt, wie oben beschrieben, wenn man als Steuerschuldner dem deutschen Finanzamt unterstellt ist?

Wäre dankbar, wenn mir jemand meine Informationen bestätigt, widerlegt oder eränzt.

Danke an alle, die sich damit befassen.
Antworten