Reisekosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lynix
Beiträge: 1
Registriert: 3. Nov 2011, 19:06

Reisekosten

Beitrag von Lynix »

Hallo zusammen,

ich bin bei einer kleinen Automations & Softwarefirma angestellt und bin oft weiter entfernt bei Kunden vor Ort im Einsatz. Bisher habe ich von meinem Arbeitgeber immer jede Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer bezahlt bekommen. Jetzt sagt der Arbeitgeber, er sei eigentlich nur dazu verpflichtet, eine Hin- und Rückfahrt pro Monat zu bezahlen und hätte bisher nur aus Freundlichkeit jede Fahrt bezahlt.

Stimmt das ? Wenn ja, kann ich trotzdem am Wochenende heim fahren und die Reisekosten dann selbst über die Steuer absetzen ?

Dann noch eine zweite Frage. Wenn ich über das Wochenende nun im Hotel bleiben muss, kann ich dann für die Wochenendtage auch die üblichen 24€ / Tag beim Arbeitgeber geltend machen ?

Ich wäre für Infos dazu dankbar.
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Reisekosten

Beitrag von Bostonian »

Die Frage hier ist mehr Arbeitsrecht als Steuerrecht. :-)

Ich glaube, Dein Arbeitgeber bringt hier etwas durcheinander. Wenn Du in seinem Auftrag beim Kunden arbeitest, verlangt er von Dir, Deine Arbeitsleistung an einem von ihm bestimmten Ort zu erbringen. Dann ist er, da er den "Dienst" bestellt hat, auch für die Vergütung zuständig. Du hast einen Erstattungsanspruch für Deine Dienste. Schau mal unter Dienstvertrag im BGB nach, das steht dort alles recht verständlich. Arbeitsleistung zählt rechtlich auch zu Dienst.
Wenn er nicht gerade Deine Arbeit für mehrere Wochen am Stück ohne Wochenende angeordnet hat, was außerhalb weniger Branchen (Seefahrt) kaum zulässig sein dürfte, muß er Dir auch die wöchentliche An- und Abfahrt bezahlen. Ich gehe einmal davon aus, daß Dein vertraglicher Dienstort der Firmensitz ist. Das ist der entscheidende Punkt hier. Aber bei Automation & Software wäre es sehr ungewöhnlich, wenn eine Einsatzwechseltätigkeit im Vertrag stehen würde.

Die Verpflegungsmehraufwendungen (24 Euro) kannst Du auch geltend machen, wenn Du aus dienstlichen Gründen am Einsatzort verbleibst.

Wenn Dein Arbeitgeber die Aufwendungen nicht erstatten sollte, dann kannst Du sie steuerlich absetzen. Aber dann würde ich mir an Deiner Stelle einen anderen Arbeitgeber suchen.
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