Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich mein Geld bei einer ausl. Bank anlegen will (bei mir die "Bigbank" in
Estland) fällt dort keine Abgeltungssteuer an. Mir wurde aber mitgeteilt, dass ich
die Bruttoeinkünft hier melden muss. Wie genau sieht das aus? Bin noch nicht
sozialversicherungspflichtig in Deutschland und habe daher auch keine
Steuererklärung zu machen. Außerdem liegt ja der Freibetrag bei bis zu insgesamt
801€. Den kann ich dann doch auch für diese Zinsen nutzen oder nicht?
Viele Grüße und besten Dank,
Max
Zinserträge ausländischer Banken abführen (EU)
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Re: Zinserträge ausländischer Banken abführen (EU)
Sozialversicherungspflichtig hat erst einmal gar nichts mit Steuerpflicht zu tun. Dein Freistellungsauftrag (801 Euro) kannst Du nicht für Zinseinkünfte in Estland verwenden, weil das nur innerhalb Deutschlands funktioniert. Du wirst also, abhängig vom estnischen Steuerrecht, in Estland gegebenenfalls Quellensteuer (Zinsabschlagsteuer) zahlen müssen. Abhängig vom DBA Estland-Deutschland werden diese Quellensteuern dann auf die deutsche Steuerschuld angerechnet oder freigestellt.
Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, werden aber bis zu 801 Euro Kapitaleinkünfte in Deutschland von der Steuer freigestellt. Die wären dann nicht in Deutschland steuerpflichtig.
Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, werden aber bis zu 801 Euro Kapitaleinkünfte in Deutschland von der Steuer freigestellt. Die wären dann nicht in Deutschland steuerpflichtig.
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Re: Zinserträge ausländischer Banken abführen (EU)
VIelen Dank für die Antwort. Die Sache gestaltet sich allerdings etwas anders.Bostonian hat geschrieben:Sozialversicherungspflichtig hat erst einmal gar nichts mit Steuerpflicht zu tun. Dein Freistellungsauftrag (801 Euro) kannst Du nicht für Zinseinkünfte in Estland verwenden, weil das nur innerhalb Deutschlands funktioniert. Du wirst also, abhängig vom estnischen Steuerrecht, in Estland gegebenenfalls Quellensteuer (Zinsabschlagsteuer) zahlen müssen. Abhängig vom DBA Estland-Deutschland werden diese Quellensteuern dann auf die deutsche Steuerschuld angerechnet oder freigestellt.
Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, werden aber bis zu 801 Euro Kapitaleinkünfte in Deutschland von der Steuer freigestellt. Die wären dann nicht in Deutschland steuerpflichtig.
In Estland fällt keine Quellensteuer an. Somit erhalte ich dann die ganze Bruttozinszahlung ausgezahlt und muss in D nicht weiter versteuern?