Bekleidungsgeld

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DragonZ
Beiträge: 75
Registriert: 25. Mär 2011, 11:38

Bekleidungsgeld

Beitrag von DragonZ »

Hallo,
die Tochter eines Freundes hat ihren Bachelor gemacht und bevor sie den Master in Angriff nimmt, macht sie seit 1 Monat ein Praktikum bei einer renomierten WP- Gesellschaft. Das Ganze dauert 6 Monate, sodass sie für diese Zeit einen Platz in einer WG anmieten musste, da die Hin-und Herfahrerei aufgrund der enormen Entfernung zum Heimatort nicht machbar gewesen wäre.
Hinzu kommt, dass die Firma perfekte Kleidung voraussetzt, sodass erstmal ein paar hundert euro in das perfekte Outfit investiert werden mussten.
Meines Erachtens kann mein Freund, der seine Tochter ja noch voll finanziert, Wohnungs- und Bekleidungskosten absetzen. Oder habe ich ihm da was Falsches erzählt.
Bitte um Aufklärung von den Spezialisten, die es vielleicht besser wissen als ich.
Im Voraus vielen Dank
D.
steuer-profi24
Beiträge: 44
Registriert: 5. Dez 2011, 20:21

Re: Bekleidungsgeld

Beitrag von steuer-profi24 »

Hallo,

ich kenne leider kein Bekleidungsgeld. Es gibt Werbungskosten, wenn man irgendwo angestellt ist. Hier kann man die Berufskleidung ansetzen. Allerdings nur die Kleidung, die auf dem Beleg als Berufskleidung/Arbeitskleidung richtig bezeichnet worden ist. Die Arbeitskleidung von den Kindern, die nur im Praktikum sind, kann man nicht bei den Eltern abziehen. Es sei denn die Tochter bekommt ein Gehalt während des Praktikums und macht Ihre eigene Einkommensteuererklärung oder will bei den Eltern mitberücksichtigt werden. Dann könnte Sie das Bekleidungsgeld als Werbungskosten bei sich abziehen. Um als Kind bei den Eltern berücksichtigt werden zu können, muss ja auch der Lohn der Kinder bei der Einkommensteuererklärung der Eltern angegeben werden. Hier könnten die Eltern das Bekleidungsgeld, wenn es als Berufskleidung/Arbeitskleidung bezeichnet worden ist als Werbungskosten abziehen. Ansonsten sind die Gelder für die Kleidung nicht abzugsfähig.
Die Kinder werden allerdings nur berücksichtigt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. nicht über 25 Jahre alt sind usw.

Ich hoffe dir mit meiner Antwort geholfen zu haben.
DragonZ
Beiträge: 75
Registriert: 25. Mär 2011, 11:38

Re: Bekleidungsgeld

Beitrag von DragonZ »

Ja, du hast mir sehr geholfen mit deiner ausführlichen Antwort, die zeigt,wie gut du dich in diesem Bereich auskennst. Diese ganze Steuerarie wird mir immer ein Buch mit 7 Siegeln bleiben. Nur gut , dass es Leute wie dich gibt, die den Steuerbanausen auf die Sprünge helfen können.
Dir eine schöne Vorweihnachtszeit,
Grüße
D.
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Bekleidungsgeld

Beitrag von Bostonian »

Wenn man bei einer WP-Gesellschaft arbeitet, wird die Berufsbekleidung vermutlich im Bereich Business-Kostüm / Anzug etc. anzusiedeln sein. Und eher nicht als Blaumann / Laborkittel usw einzustufen sein. Da diese dann auch privat genutzt werden kann, ist der Abzug als Berufsbekleidung beim Finanzamt in der Regel ausgeschlossen.
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