Lt. Steuerbescheid sind das Keine Werbungskosten
Also
Wenn ein Arbeitnehmer seinem Chef Geld ersetzen muss (er ist Angestellter), dass ihm gestohlen wurde (1000 Euro) dann tut er das ja, um seinen Job zu behalten und dann sind das Werbungskosten oder nicht ? Der Arbeitnehmer bekommt keine Fehl- oder Mankogeld.
Bin mal auf die Antworten gespannt
Gruß
Lisa
Arbeitnehmer muss gestohlenes Geld ersetzen Werbungskosten ?
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- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Arbeitnehmer muss gestohlenes Geld ersetzen Werbungskosten ?
schwieriger Sachverhalt.
Sagen wir mal so:
Wenn der Arbeitnehmer nachweislich das Geld/den Gegenstand entwendet hat und dann zurück erstattet,
dann wird man die Kosten nicht als Werbungskostsen absetzen können, denn man hat ja im Gegenzug dafür vorher den Gegestand/ das Geld entwendet.
Wenn der Arbeitnehmer aber nachweislich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, so denke ich, sollte man dies mal versuchen.
Arbeitsrechtlich seh ich zwar keine Handhabe, dass der Arbeitgeber sich den Schaden durch den Arbeitnehmer ersetzen lässt. Ist die Situation aber so, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Druck setzt und nötigt für den Schaden aufzukommen, sieht die Sachlage meines Erachtens anders aus. Hierfür muss der Arbeitgeber dann aber ein Dokument oder eine Rechnung erstellen, aus der dieser Schadenersatz hervorgeht, damit du auch einen Nachweis für das Finanzamt hast.
Viel Erfolg!
Sagen wir mal so:
Wenn der Arbeitnehmer nachweislich das Geld/den Gegenstand entwendet hat und dann zurück erstattet,
dann wird man die Kosten nicht als Werbungskostsen absetzen können, denn man hat ja im Gegenzug dafür vorher den Gegestand/ das Geld entwendet.
Wenn der Arbeitnehmer aber nachweislich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, so denke ich, sollte man dies mal versuchen.
Arbeitsrechtlich seh ich zwar keine Handhabe, dass der Arbeitgeber sich den Schaden durch den Arbeitnehmer ersetzen lässt. Ist die Situation aber so, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Druck setzt und nötigt für den Schaden aufzukommen, sieht die Sachlage meines Erachtens anders aus. Hierfür muss der Arbeitgeber dann aber ein Dokument oder eine Rechnung erstellen, aus der dieser Schadenersatz hervorgeht, damit du auch einen Nachweis für das Finanzamt hast.
Viel Erfolg!
Re: Arbeitnehmer muss gestohlenes Geld ersetzen Werbungskosten ?
Hallo,
der Arbeitnehmer hat nicht das Geld gestohlen, sondern es wurde ihm gestohlen (Tageseinnahmen)
Mag sein, dass der Arbeitgeber eine Handhabe hat, aber was will man als Arbeitnehmer machen ? Klagen gegen den Geldeinzug und dann bei der nächstmöglichen Gelegenheit rausfliegen ?
der Arbeitnehmer hat nicht das Geld gestohlen, sondern es wurde ihm gestohlen (Tageseinnahmen)
Mag sein, dass der Arbeitgeber eine Handhabe hat, aber was will man als Arbeitnehmer machen ? Klagen gegen den Geldeinzug und dann bei der nächstmöglichen Gelegenheit rausfliegen ?