Zimmerausstattung für Au-Pair

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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marcsold
Beiträge: 3
Registriert: 12. Mär 2011, 06:42

Zimmerausstattung für Au-Pair

Beitrag von marcsold »

Hallo Zusammen,

habe eine Frage bezüglich der Zimmerausstattung für unser Au-Pair.

Ende 2010 haben wir für unser Au-Pair ein Zimmer komplett neu ausgestattet. Das Au-Pair kam aber erst im Jan 2011.

Kann ich die Kosten für die Möbel als Werbungskosten ansetzten?

Danke und Grüße
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Zimmerausstattung für Au-Pair

Beitrag von andi81 »

ich würde sagen nein - sofern das au-pair weg ist, könnt ihr uneingeschränkt die möbelierung privat nutzen.
RRoth
Beiträge: 5
Registriert: 3. Nov 2011, 17:03

Re: Zimmerausstattung für Au-Pair

Beitrag von RRoth »

Ich würde auch sagen, dass das nicht geht. Wie hast du die Sache mit den Möbeln jetzt gelöst? Mich interessiert es einfach immer, wie die Fälle dann schlussendlich ausgegangen sind ;)
Ich hoffe zumindest, dass euer Au Pair Mädchen sich dann trotzdem gelohnt hat, auch wenn ihr da eventuell kein zusätzliches Geld erhalten habt!

Da sieht man mal wieder, dass ganz einfach wirkende Dinge manchmal auch ganz schön kompliziert sein können.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zimmerausstattung für Au-Pair

Beitrag von schlauelia »

wer kommt denn auf so eine Idee, eine Zimmerausstattung für ein Au-Pair als Werbungskosten abzusetzen?

Auf gar keinen Fall ist das möglich - und beim Au-Pair sind auch enge Grenzen vorgegeben, dass man diese als Kinderbetreuung absetzen kann -mal im § 35a EstG informieren, wie es richtig angemeldet und die Zahlungen erfolgen müssen!

Lia
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Zimmerausstattung für Au-Pair

Beitrag von Bostonian »

schlauelia hat geschrieben:
Auf gar keinen Fall ist das möglich - und beim Au-Pair sind auch enge Grenzen vorgegeben, dass man diese als Kinderbetreuung absetzen kann -mal im § 35a EstG informieren, wie es richtig angemeldet und die Zahlungen erfolgen müssen!
Nicht so schnell schießen! :) Ein Au-Pair fällt in der Regel unter 9c EStG (Kinderbetreuungskosten) und nicht unter 35a. Da ein Au-Pait aber nicht nur Kinderbetreuung macht, sondern auch Hausarbeit, muß man es wieder aufteilen, wenn man keine detaillierte Aufstellung hat. Es gibt ein Schreiben des BMBF vom 15.02.2010 hierzu, das den steuerlichen Abzug der sonstigen Tätigkeit außerhalb der Kinderbetreuung des Au-Pair regelt:

"Bei Aufnahme eines Au-pairs in eine Familie fallen in der Regel neben den Aufwendungen für die Betreuung der Kinder auch Aufwendungen für leichte Hausarbeiten an. Wird der Umfang der Kinderbetreuungskosten nicht nachgewiesen (vgl. Rdnr. 5 des BMF-Schreibens vom 19.1.2007, BStBl I S. 184), kann ein Anteil von 50 Prozent der Gesamtaufwendungen im Rahmen der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG berücksichtigt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG."

Also: Buch führen über Zeiten der Kinderbetreuung und dann kann man es auch nach 9c absetzen. Im Rahmen der normalen Grenzen (4000 Euro) natürlich.
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