Hallo Leute,
ich bin neu im Steuerversium und finde das gerade echt spannend mit meiner Selbständigkeit. Gleich am Anfang habe ich eine Frage die ich nicht ganz klären konnte.
Für einen Kunden hatte ich eine Auslage aus der privaten Tasche gemacht (Werbekosten). Also nicht von meinem Geschäftskonto, sondern von meinem privatem Konto.
Habe das auch so auf der Rechnung beschrieben. Wie hole ich das dann von meinem Geschäftskonto auf mein privates Konto? Einfach überweisen mit dem Hinweis, private Auslage?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Private Auslage für Kunden
Re: Private Auslage für Kunden
Die Frage ist nicht wirklich verständlich.
Sie haben vom Privatkonto eine betriebliche Ausgabe getätigt? Dann ist es Betriebsausgabe und Einlage.
Was verstehen Sie unter "Auslage für den Kunden"?
Sie haben vom Privatkonto eine betriebliche Ausgabe getätigt? Dann ist es Betriebsausgabe und Einlage.
Was verstehen Sie unter "Auslage für den Kunden"?
Warum wollen Sie es überhaupt "zurückholen"? Wenn Sie Geld vom Geschäftskonto auf ein privates Konto überweisen, ist es eine Entnahme.Wie hole ich das dann von meinem Geschäftskonto auf mein privates Konto?
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madmax1990
- Beiträge: 2
- Registriert: 23. Aug 2026, 17:33
Re: Private Auslage für Kunden
Danke für die Antwort.
Ich habe von meinem privaten Konto Geld ausgelegt für meinen Kunden. Diese Auslage hat ja nix mit meinem Umsatz zu tun oder? Das ist Geld wo ich keinen Mehrwert erzeugt habe.
Zurückholen deswegen, weil ich es auf meinem privaten Konto vermisse. Nicht auf meinem Geschäftskonto.
Ich habe von meinem privaten Konto Geld ausgelegt für meinen Kunden. Diese Auslage hat ja nix mit meinem Umsatz zu tun oder? Das ist Geld wo ich keinen Mehrwert erzeugt habe.
Zurückholen deswegen, weil ich es auf meinem privaten Konto vermisse. Nicht auf meinem Geschäftskonto.
Re: Private Auslage für Kunden
Da "Auslage" ein unbestimmter Begriff ist, kann ich auch dies nicht wirklich beantworten. Wenn Sie z.B. einen Gegenstand kaufen um diesen beim Kunden einzubauen, ist die "Auslage" natürlich Umsatz, auch wenn Sie den Gegenstand ohne Aufschlag weiter berechnen. Was Ihnen vorschwebt, ist ein "durchlaufender Posten". Dazu müssten Sie den Kauf des Gegenstandes aber im Namen und auf Rechnung des Kunden getätigt haben, d.h., der Kaufvertrag über den Gegenstand ist zwischen Kunde und Verkäufer geschlossen worden.Diese Auslage hat ja nix mit meinem Umsatz zu tun oder?
Das ist problemlos.Zurückholen deswegen, weil ich es auf meinem privaten Konto vermisse. Nicht auf meinem Geschäftskonto.