Hallo, meine Frau und ich besitzen eine Eigentumswohnung, die eine unserer erwachsenen Töchter derzeit bewohnt. Wir haben einen Mietvertrag und es fließen tatsächlich gut 66% der ortsüblichen Miete, so dass wir die vollen Werbungskosten/AfA etc. geltend machen können. Nun möchten wir diese Wohnung gerne unseren beiden Töchtern unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, quasi als vorweggenommenes Erbe. Der Steuerberater deutete an, dass es wegen des Mietverhältnisses Probleme mit der vollen Absetzbarkeit geben könnte. Kennt jemand das Problem oder weiß einen Rat?
Danke...
Thomas
Vorzeitige Übertragung von Eigentumswohnung an Töchter
Re: Vorzeitige Übertragung von Eigentumswohnung an Töchter
Entweder sind es mindestens 66% oder es sind nicht mindestens 66% (§ 21 Abs. 2 S. 2 EStG). Daran ändert auch der Vorbehaltsnießbrauch nichts. Was den Berater genau umtreibt, erkenne ich nicht.