Ein paar Frage zu Amazon Vine

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VineVoice
Beiträge: 1
Registriert: 30. Jul 2026, 12:49

Ein paar Frage zu Amazon Vine

Beitrag von VineVoice »

Hallo,

ich mache seit einer Weile Amazon Vine.

Zu meiner Situation:
Ich bin zur Zeit Obdachlos, die meisten Dinge landen im Müll (ist halt wirklich überwiegend China Schrott), ein paar brauchbare Dinge lagere ich in der Garage eines Freundes ein bis ich eine Wohnung gefunden habe. Verkauft werden die Dinge nicht, dazu ist es wirklich zu viel China Schrott.

Nun habe ich keinerlei Einkommen, erhalte seit kurzem Grundsicherungsgeld.
Meine Vine Artikel liegen selbst mit vollem Bestellwert unter der ca. 12.000 Euro Einkommensfreigrenze, unabhängig davon, dass man Verbrauchsartikel und defekte Artikel ja noch abziehen könnte. Mir ist bewusst, dass ich andere, im Müll gelandete Dinge, nicht abziehen kann.

Meine Fragen:
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, da es "Sonstiges Einkommen" ist?
Oder ist es irrelevant, wenn es unter den ca. 12k liegt?
Ich finde dazu viele widersprüchliche Aussagen im Internet.

Falls ich eine Steuererklärung machen muss, sollte ich alle Artikel einzeln auflisten mit dem Wert den Amazon melden wird, defekten Artikeln, verbrauchten Artikeln ect. oder reicht es wenn ich die Summen zu den jeweiligen Punkten aufschreibe und die Liste nur bei Nachfrage?

MfG,
eine VineVoice
reckoner
Beiträge: 1465
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Ein paar Frage zu Amazon Vine

Beitrag von reckoner »

Hallo,

bezüglich der Einkommensteuer gilt der Grundfreibetrag, bleibt man da drunter (mit dem gesamten steuerpflichtigen Einkommen) muss man nicht weiter überlegen.
Viel problematischer dürfte imho die Grundsicherung sein - ist aber nicht mein Thema.
Mir ist bewusst, dass ich andere, im Müll gelandete Dinge, nicht abziehen kann.
Warum sollte das so sein?
Wirklich (fast) unbrauchbarer Müll hat natürlich auch keinen steuerlichen Wert, ergo darf man es herausrechnen.
Um das gegenüber dem Finanzamt glaubhaft darstellen zu können bedarf es allerdings einer ordentlichen Dokumentation (Beschreibung, Fotos, die Bewertung etc.), und einer objektiven Wertermittlung (etwa, was kostet das gebraucht bei Ebay?).
Aber nochmal, solange der Grundfreibetrag nicht übertroffen wird ist das alles egal.

Stefan
TaxMeIfYouCan
Beiträge: 7
Registriert: 18. Jun 2026, 11:34

Re: Ein paar Frage zu Amazon Vine

Beitrag von TaxMeIfYouCan »

Eine Steuererklärungspflicht besteht nicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen hat und keine Aufforderung seitens des Finanzamt zur Abgabe gem. §149 Abs. 1 S. 2 AO stattgefunden hat.

Wenn du nochmal sicher gehen willst, findest du eine schöne Stelle zur Steuererklärungspflicht im § 56 EStDV - Hier ist es folgend beschrieben:

wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung überstiegen hat und darin keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind,
TaxMeIfYouCan
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