Hallo zusammen
meine Bu hat mir nach Jahren eine Rente ausbezahlt.
Ich habe mich etwas schlau gemacht und gelesen, dass man diese Rente
versteuern muss.
Nun habe ich Folgende Fragen:
- Wo trage ich es ganze ein?
- Wenn mir für die letzten drei Jahre alles jetzt bezahlt wird, muss ich alles bei der Steuererklärung für 2026 eintragen oder irgendwie Rückwirkend?
Berufsunfähigkeitsrente
Re: Berufsunfähigkeitsrente
1. In die Anlage R oder die Anlage R-AV/bAV.
2. Das wird alles in die Erklärung für 2026 eingetragen.
2. Das wird alles in die Erklärung für 2026 eingetragen.
Re: Berufsunfähigkeitsrente
Hallo.
Ich habe eine Nachfrage zu diesem Thema:
Meine Frau bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese wurde nach langem in 2025 genehmigt. Nun hat sie ~32k (brutto) Rentenzahlung erhalten. Davon ist allerdings ein großer Teil (etwa 50%) als Nachzahlung für die beiden Vorjahre. Und in diesen Vorjahren hatte sie Lohnersatzleitungen (Krankengeld) bekommen. Daher wurde das Geld direkt zu den jeweiligen Trägern überwiesen und mit denen verrechnet. So weit so gut. Aber auch in den Vorjahren musste ich die Lohnersatzleistungen in der Steuer angeben und habe ein hohe Nachzahlung dadurch gehabt.
Müsste sich dadurch jetzt nicht die Rentennachzahlung von der Steuer ausklammern? Oder muss das 2 mal versteuert werden? Ich steh da gerade etwas auf dem Schlauch.
Danke für die Hilfe.
VG
elefelle
Ich habe eine Nachfrage zu diesem Thema:
Meine Frau bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese wurde nach langem in 2025 genehmigt. Nun hat sie ~32k (brutto) Rentenzahlung erhalten. Davon ist allerdings ein großer Teil (etwa 50%) als Nachzahlung für die beiden Vorjahre. Und in diesen Vorjahren hatte sie Lohnersatzleitungen (Krankengeld) bekommen. Daher wurde das Geld direkt zu den jeweiligen Trägern überwiesen und mit denen verrechnet. So weit so gut. Aber auch in den Vorjahren musste ich die Lohnersatzleistungen in der Steuer angeben und habe ein hohe Nachzahlung dadurch gehabt.
Müsste sich dadurch jetzt nicht die Rentennachzahlung von der Steuer ausklammern? Oder muss das 2 mal versteuert werden? Ich steh da gerade etwas auf dem Schlauch.
Danke für die Hilfe.
VG
elefelle
Re: Berufsunfähigkeitsrente
Müsste sich dadurch jetzt nicht die Rentennachzahlung von der Steuer ausklammern? Die zurückgezahlten Lohnersatzleistungen mindern die Steuer ("negativer Progressionsvorbehalt"). Siehe auch hier: https://www.haufe.de/id/beitrag/progressionsvorbehalt-bei-der-arbeitnehmerveranlagung-3-rueckzahlung-von-lohn-oder-einkommensersatzleistungen-HI2530841.html
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salzstreuerin
- Beiträge: 4
- Registriert: 10. Jun 2026, 22:14
Re: Berufsunfähigkeitsrente
Das Krankengeld wird rückwirkend in eine Rente umqualifiziert. Das könnte zu einer Nachzahlung für die betroffenen (zurückliegenden) Jahre führen, da Krankengeld steuerfrei ist und lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Soweit die Rente die Krankengeldzahlungen zurückliegender Jahre übersteigt, ist sie im Zuflussjahr zu versteuern. In praktischer Hinsicht ist es am einfachsten, die Steuererklärung per Elster zu machen und die Daten automatisch aus den Meldungen der Sozialversicherungsträger in die Erklärung einfüllen zu lassen.