Hallo,
ich habe eine Frage da ich gerade die Steuererklärung für 2025 mache. Wir haben 2025 abgefangen ein Haus zu bauen das wir vermieten wollen. Wir hatten hier in 2025 ein paar Kosten wie z.B. Versicherungsbeiträge. Dieses Jahr, also in 2026 wird das Haus fertig. Ab Mitte des Jahres ist es vermietet. Also ab diesem Jahr fallen Mieteinnahmen an. Die Kosten die 2025 angefallen sind, gebe ich die für 2025 in der Steuererklärung an oder muss ich diese 2026 angeben?
Danke!
Grüße
Kosten bei Vermietung im Folgejahr
Re: Kosten bei Vermietung im Folgejahr
Ja, natürlich geben Sie die in der Erklärung für 2025 an - Stichwort "vorweggenommene Betriebsausgaben".
Re: Kosten bei Vermietung im Folgejahr
Genau, das hatte muemmel ja schon richtig gesagt: vorweggenommene Betriebsausgaben / Werbungskosten in 2025.
Kurze Ergänzung dazu: Pack die 2025er Kosten (Versicherungen, Grundsteuer, Finanzierungskosten usw.) in die Anlage V für 2025 — auch wenn da noch keine Einnahmen gegenüberstehen. Das FA verrechnet die automatisch mit den Einnahmen ab 2026, d.h. 2025 kann ein Verlust übrigbleiben, den du dann in den Folgejahren gegen die Mieteinnahmen rechnest.
Nicht vergessen, ab 2026 in der Anlage V die Einnahmen UND die ab dann laufenden Kosten (AfA, Schuldzinsen, Versicherungen, Hausverwaltung etc.) einzutragen. Falls du eine Baufinanzierung hast: die Damnum-/Bereitstellungszinsen gehören meist schon in 2025 zu den vorweggenommenen WK, das wird gern übersehen.
Kurze Ergänzung dazu: Pack die 2025er Kosten (Versicherungen, Grundsteuer, Finanzierungskosten usw.) in die Anlage V für 2025 — auch wenn da noch keine Einnahmen gegenüberstehen. Das FA verrechnet die automatisch mit den Einnahmen ab 2026, d.h. 2025 kann ein Verlust übrigbleiben, den du dann in den Folgejahren gegen die Mieteinnahmen rechnest.
Nicht vergessen, ab 2026 in der Anlage V die Einnahmen UND die ab dann laufenden Kosten (AfA, Schuldzinsen, Versicherungen, Hausverwaltung etc.) einzutragen. Falls du eine Baufinanzierung hast: die Damnum-/Bereitstellungszinsen gehören meist schon in 2025 zu den vorweggenommenen WK, das wird gern übersehen.
Re: Kosten bei Vermietung im Folgejahr
Du gehst wirklich davon aus, dass @12554 außer den negativen Einkünften aus V+V keinerlei weiteren Einkünfte hat und trotzdem ein Haus bauen kann?Clementia hat geschrieben: 5. Jun 2026, 02:52 Kurze Ergänzung dazu: Pack die 2025er Kosten (Versicherungen, Grundsteuer, Finanzierungskosten usw.) in die Anlage V für 2025 — auch wenn da noch keine Einnahmen gegenüberstehen. Das FA verrechnet die automatisch mit den Einnahmen ab 2026, d.h. 2025 kann ein Verlust übrigbleiben, den du dann in den Folgejahren gegen die Mieteinnahmen rechnest.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Kosten bei Vermietung im Folgejahr
Hallo,
Zur Aufklärung: Verluste aus Vermietung und Verpachtung sind natürlich mit (fast) allen anderen Einkünften verrechenbar, etwa mit Lohn, Rente oder Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Die Ausnahmen sind vor allem Kapitalerträge und Spekulationsgeschäfte.
Stefan
Das wsar mir auch direkt aufgefallen.Du gehst wirklich davon aus, dass @12554 außer den negativen Einkünften aus V+V keinerlei weiteren Einkünfte hat und trotzdem ein Haus bauen kann?
Zur Aufklärung: Verluste aus Vermietung und Verpachtung sind natürlich mit (fast) allen anderen Einkünften verrechenbar, etwa mit Lohn, Rente oder Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Die Ausnahmen sind vor allem Kapitalerträge und Spekulationsgeschäfte.
Stefan