Korrektur geldwerter Vorteil Dienstwagen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DW0310
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Registriert: 7. Mai 2026, 18:57

Korrektur geldwerter Vorteil Dienstwagen

Beitrag von DW0310 »

Hallo
Ich benötige Hilfe bei der Einordnung einer Aussage vom Finanzamt.

Ich habe einen Dienstwagen den ich regelmäßig nur für Dienstreisen zu einem Standort meiner Firma nutze. Die Nutzung meines privaten Kfz ist nicht gestattet. Versteuert wird er mit der pauschalen 1% und 0,03 % Methode. Ich fahre mit dem Auto weder privat noch zu meiner ersten Tätigkeitsstätte. Ich habe über das ganze Jahr ein Fahrtenbuch geführt, lückenlos. Daraus geht eindeutig hervor,dass ich das Auto nur für die genannten Dienstreisen genutzt habe. Beim Finanzamt habe ich das Fahrtenbuch eingereicht und um Korrektur des geldwerten Vorteils gebeten. Bei einem Gespräch mit der Bearbeiterin wurde mir gesagt, dass mein Arbeitgeber bestätigen muss, dass ich das Auto nicht privat genutzt habe. Gleichzeitig wurde mir gesagt, dass ich den geldwerten Vorteil ändern lassen soll, wenn ich das Auto nicht privat nutze. Das möchte ich aber nicht, da ich nicht ausschließe, dass ich das Auto vielleicht doch noch privat künftig nutze.

Nun meine Frage. Muss der Arbeitgeber wirklich bestätigen,dass ich das Auto nicht privat genutzt habe, wenn ich um Korrektur gebeten und ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch angegeben habe? Muss ich den geldwerten Vorteil der mir jeden Monat angezogen wird korrigieren lassen oder ist das meine freie Wahl?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
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