Frage zu Verlustvortrag

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ThomasW
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Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von ThomasW »

Hallo,

hatte 2025 Verluste von 500 Euro (siehe Link) Mein Freibetrag habe ich ganz normal aufgebraucht und ich wollte jetzt andere Gewinne mit diesen Verlusten ausgleichen, also die Abgeltungsteuer wiederholen. Hat das geklappt? Ich werde hier raus nicht wirklich schlau. Oder werden erst in Zukunft berücksichtigt? Sehe dazu nämlich nichts auf meinem Steuerbescheid.
https://www.directupload.eu/file/d/9261/4gm2epmi_jpg.htm 

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe :)
reckoner
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Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

647 Euro Kapitalerträge wurden erklärt, und davon sind dann 500 Euro Verlust abgezogen worden.
In der nächsten Zeile sollten 147 Euro als zu versteuernde Kapitalerträge stehen. Da du vermutlich gleichzeitig 161,75 Euro Steuern und 8,90 Euro Soli erklärt hast werden dir nun 125 Euro Steuern und 6,88 Euro Soli erstattet.

Falls es sich um ausländische Kapitalerträge gehandelt hat dann musst du (nur noch) 36,75 Euro Steuern und 2,02 Euro Soli nachzahlen.

Kannst du meine Zahlen in dem Bescheid finden? (Tabelle ganz oben)

Stefan
ThomasW
Beiträge: 5
Registriert: 21. Apr 2026, 06:56

Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von ThomasW »

Hallo, danke für die Antwort. Du meinst da hie, oder?

https://www.directupload.eu/file/d/9264/yla3pes6_png.htm

wo finde ich den das der Abzug berücksichtigt wird? Sehe nichts dazu in meine Steuererklärung? Weil da wird ja auch anderes versteuert? 25%

Vielen Dank schon mal :)
reckoner
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Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

so wie es jetzt aussieht hat das Finanzamt nur die 647 angesetzt, davon den Verlust abgezogen, und am Ende auch den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Nur so landet man im Ergebnis bei Null. Die erklärten Steuern (Anlage KAP Z37 und Z38) sollten komplett erstattet werden (siehe Tabelle ganz oben, dort wird das als Vorauszahlung gerechnet, mit Minuszeichen).

Hast du denn überhaupt in der Anlage KAP Z17 die freigestellten Erträge bei anderen nichterklärten Banken eingetragen?
Das scheint mit nicht der Fall zu sein.

Stefan
ThomasW
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Registriert: 21. Apr 2026, 06:56

Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von ThomasW »

Hallo Stefan,

nein das habe ich wohl nicht. Auf der Papiersteuererklärung steht auch was von Sparerpauschbetrag und dort ist 150 eingetragen. Den habe ich aber bei meinem Depot schon ausgenutzt. Dachte die werden automatisch ans Finanzamt gemeldet, weil die ziehen ja auch schon immer die 25 % ab. Weil dort hatte ich 1000 Euro hintelegt.
Was sollte ich jetzt am besten tun? Einspruch erheben? Möchte da keinen Ärger bekommen.  
reckoner
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Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Auf der Papiersteuererklärung steht auch was von Sparerpauschbetrag und dort ist 150 eingetragen.
Wo hast du das eingetragen (Z16 oder Z17)?
Konkret: Was steht in Z17 ?
Den habe ich aber bei meinem Depot schon ausgenutzt.
Ist das nun das erklärte Depot, oder ein nicht erklärtes Depot?
Sorry, aber du schreibst unklar.
die werden automatisch ans Finanzamt gemeldet, weil die ziehen ja auch schon immer die 25 % ab.
Ja, der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag wird dem Finanzamt gemeldet. Und genau deshalb wird es auch herauskommen, das dauert nur manchmal etwas.

Aber trotz Meldung ist der Steuerzahler verpflichtet (sofern er eine Anlage KAP abgibt), die freigestellten Kapitalerträge einzutragen (in Z16 und Z17).
Weil dort hatte ich 1000 Euro hintelegt.
Hinterlegt soll wohl "Freistellungsauftrag erteilt" heißen.
Für die Steuererklärung ist aber nur relevant, wieviel wirklich freigestellt wurde (das kann ja auch weniger gewesen sein). Also bitte nicht durcheinander bringen.
Was sollte ich jetzt am besten tun? Einspruch erheben? Möchte da keinen Ärger bekommen.
Mein grundsätzlicher Ratschlag für alle, die nicht so richtig verstehen was der Unterschied zwischen "erklären" und "nicht erklären" und die Tragweite davon ist: Einfach alle Kapitalerträge von allen Banken erklären; in Z17 muss dann eine Null. Und so würde ich es an deiner Stelle jetzt auch berichtigen.
Dazu kannst du dir eine Anlage KAP nehmen (kann man online finden und ausdrucken), diese vollständig ausfüllen, und ein kurzes Schreiben mit Erläuterung dazu (etwa: "Die Anlage KAP war falsch ausgefüllt, anbei die Berichtigung"), und das Ganze dann ans Finanzamt schicken.

Wenn du das proaktiv machst, also nicht wartest bis das Finanzamt es selber merkt (s.o.), dann gibt es imho keinen Ärger. Und selbst wenn, mehr als mahnende Worte können nicht kommen, eine solcher Berichtigung gilt nämlich als Selbstanzeige.

Stefan
taxpert
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Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von taxpert »

ThomasW hat geschrieben: 27. Apr 2026, 08:36 Einspruch erheben?
Nein, denn mit Einspruch begehrst Du eine niedrigere Steuerfestsetzung. Der Einspruch wäre wegen fehlender Beschwer als unzulässig zu verwerfen und erzeugt in diesem Fall nur unnötigen administrativen Aufwand.
reckoner hat geschrieben: 27. Apr 2026, 11:17 Dazu kannst du dir eine Anlage KAP nehmen (kann man online finden und ausdrucken), diese vollständig ausfüllen, und ein kurzes Schreiben mit Erläuterung dazu (etwa: "Die Anlage KAP war falsch ausgefüllt, anbei die Berichtigung"), und das Ganze dann ans Finanzamt schicken.
Das Ganze ist bisher (noch) keine Steuerhinterziehung, sondern die Berichtigung einer fehlerhaften Erklärung nach §153 AO, zu der man in solch einem Fall verpflichtet ist.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
ThomasW
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Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von ThomasW »

Hallo, erst mal vielen Dank für eure Hilfe und für die Verwirrung. Hatte das zum ersten Mal und möchte nichts falsch machen.
Hier nur mal der Link mit dem Bild was ich bei meiner Steuererklärung eingetragen habe.
https://www.directupload.eu/file/d/9267/jl6qlhut_jpg.htm


Dachte da war alles richtig, beim Zeile 16 habe ich meinen in Anspruch genommenen Sparer -Pauschbetrag eingetragen. Ist auch alles bei meinem Depot hinterlegt. Wollte jetzt 500 Euro Verlust, den ich bei einem Nachrangdarlehen gemacht habe über meine Steuererklärung wiederholen, also Steuern, die ich bezahlt habe. Dazu habe ich bei Zeile 7 alle Kapitalerträge eingetragen die ich hatte( Zinsen) Stand so auch auf meiner Steuerbescheinigung. Auf diese habe ich ja schon Steuern bezahlt, da Inland. Diese wollte ich aber gerne mit meinen Verlusten ausgleichen.
Das wurde aber nicht gemacht vom Finanzamt, oder? Siehe Link post 3? Oder habe ich das einfach übersehen?
Was mich komplett verwirrt ist das auf meinem Papier Bescheid was von einem nicht ausgestopften Sparer-Pauschbetrag steht, siehe Bild. Aber oben habe ich ja geschrieben das ich meinen ausgenutzt habe.

https://www.directupload.eu/file/d/9267/vg72lcq7_jpg.htm

Dieser wurde aber komplett in meinem Akteindepot genutzt.
Hoffe, jetzt ist alles besser verständlich? Sorry für die vorige Verwirrung und vielen Dank für eure Hilfe!
reckoner
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Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

tut mir Leid, mit diesen Bruchstücken kann ich nichts anfangen. Welche Bank hast du nun erklärt, und welche nicht?
Hier nur mal der Link mit dem Bild was ich bei meiner Steuererklärung eingetragen habe.
Da fehlt gerade die Zeile 17, nur auf die kommt es an. Aber vermutlich hast du da gar nichts eingetragen (was wahrscheinlich falsch war).
... beim Zeile 16 habe ich meinen in Anspruch genommenen Sparer -Pauschbetrag eingetragen. Ist auch alles bei meinem Depot hinterlegt.
Bei dem erklärten Depot, oder bei einem anderen?
Dieser wurde aber komplett in meinem Akteindepot genutzt.
Und dieses Depot hast du nicht erklärt?

Grundsätzlich: Der Sparer-Freibetrag gehört bei erklärten Banken in Zeile 16, und bei nicht erklärten Banken in Zeile 17.
Das wurde aber nicht gemacht vom Finanzamt, oder?
Doch. In dem Bescheid stehen doch Null Kapitalerträge.
Irgendwie hab' ich das Gefühl, du meinst zu viel Steuern bezahlt zu haben. Offenbar trifft aber das Gegenteil zu, du musst noch etwas nachzahlen.

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Das Ganze ist bisher (noch) keine Steuerhinterziehung, sondern die Berichtigung einer fehlerhaften Erklärung nach §153 AO, zu der man in solch einem Fall verpflichtet ist.
Das Zitat passt irgendwie nicht zu deinem Text. :D

Aber natürlich ist es noch keine Steuerhinterziehung, deshalb hatte ich auch "selbst wenn" geschrieben.

Stefan
ThomasW
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Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von ThomasW »

Nein da habe ich nichts eingetragen. Bei Zeile 17

Hoffe nicht das ich zu wenig Steuern bezahlt habe. Hab ja auf alle Erträge meine Steuern bezahlt, da alles Inland und automatisch abgeführt. Ich wollte gerne nur diese 26,375 % die ich für die Kapitalerträge von 647 Euro bezahlt habe wiederholen, mit den 500 Euro Verlust den ich gemacht habe. 

Du hattest im Post 2 ja geschrieben das sie mir erstattet worden, wo sehe ich das den? Dachte, das hat nicht geklappt? Wo ist das den aufgeführt bei meiner Steuererklärung?

Oder habe ich jetzt ein Problem, das mir 150 Euro Sparer-Pauschbetrag angerechnet habe, die ich nicht mehr frei hatte?
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Frage zu Verlustvortrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Hoffe nicht das ich zu wenig Steuern bezahlt habe. Hab ja auf alle Erträge meine Steuern bezahlt, da alles Inland und automatisch abgeführt. Ich wollte gerne nur diese 26,375 % die ich für die Kapitalerträge von 647 Euro bezahlt habe wiederholen, mit den 500 Euro Verlust den ich gemacht habe.
Klar. Aber da bleiben dann ja 147 Euro übrig, und die müssen eben versteuert werden.
Du hattest im Post 2 ja geschrieben das sie mir erstattet worden, wo sehe ich das den? Dachte, das hat nicht geklappt? Wo ist das den aufgeführt bei meiner Steuererklärung?
Im Bescheid gibt es ganz oben eine Tabelle. Dort steht die im Bescheid festgesetzte Steuer (incl. derer auf Kapitalerträge), darunter dann die bereits gezahlten Steuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuern, Vorauszahlungen), und am Ende der Tabelle ergibt sich dann als Differenz die Nachzahlung/Erstattung.
Oder habe ich jetzt ein Problem, das mir 150 Euro Sparer-Pauschbetrag angerechnet habe, die ich nicht mehr frei hatte?
Ja, genau so sieht es aus.

Stefan
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