Hallo,
Auf der Papiersteuererklärung steht auch was von Sparerpauschbetrag und dort ist 150 eingetragen.
Wo hast du das eingetragen (Z16 oder Z17)?
Konkret: Was steht in Z17 ?
Den habe ich aber bei meinem Depot schon ausgenutzt.
Ist das nun das erklärte Depot, oder ein nicht erklärtes Depot?
Sorry, aber du schreibst unklar.
die werden automatisch ans Finanzamt gemeldet, weil die ziehen ja auch schon immer die 25 % ab.
Ja, der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag wird dem Finanzamt gemeldet. Und genau deshalb wird es auch herauskommen, das dauert nur manchmal etwas.
Aber trotz Meldung ist der Steuerzahler verpflichtet (sofern er eine Anlage KAP abgibt), die freigestellten Kapitalerträge einzutragen (in Z16 und Z17).
Weil dort hatte ich 1000 Euro hintelegt.
Hinterlegt soll wohl "Freistellungsauftrag erteilt" heißen.
Für die Steuererklärung ist aber nur relevant, wieviel wirklich freigestellt wurde (das kann ja auch weniger gewesen sein). Also bitte nicht durcheinander bringen.
Was sollte ich jetzt am besten tun? Einspruch erheben? Möchte da keinen Ärger bekommen.
Mein grundsätzlicher Ratschlag für alle, die nicht so richtig verstehen was der Unterschied zwischen "erklären" und "nicht erklären" und die Tragweite davon ist:
Einfach alle Kapitalerträge von allen Banken erklären; in Z17 muss dann eine Null. Und so würde ich es an deiner Stelle jetzt auch berichtigen.
Dazu kannst du dir eine Anlage KAP nehmen (kann man online finden und ausdrucken), diese vollständig ausfüllen, und ein kurzes Schreiben mit Erläuterung dazu (etwa: "Die Anlage KAP war falsch ausgefüllt, anbei die Berichtigung"), und das Ganze dann ans Finanzamt schicken.
Wenn du das proaktiv machst, also nicht wartest bis das Finanzamt es selber merkt (s.o.), dann gibt es imho keinen Ärger. Und selbst wenn, mehr als mahnende Worte können nicht kommen, eine solcher Berichtigung gilt nämlich als Selbstanzeige.
Stefan