Hallo,
Sachverhalt:
Der ungeteilte Nachlass besteht aus Grundbesitz, ein paar Möbel, Gartengeräten und einem Nachlasskonto (ca. 1.000 € zur Deckung laufender Kosten des Grundbesitzes).
An der Erbengemeinschaft sind 2 Personen (A und B) mit Erbquote zu je ½ beteiligt.
Vorhaben:
Erbteilskauf unter Miterben: A erwirbt von B gegen Zahlung von 300.000 € dessen Erbteil (quotaler Anteil an Grundbesitz, Hausrat und Nachlasskonto).
Der Erwerb des Erbteils durch Miterbe A führt zur Beendigung der Erbengemeinschaft; A wird Alleinberechtigter.
Fragen:
Zur Grunderwerbsteuer im Hinblick auf die Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG: „… der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses.“
1) Ist auch obiger Erbteilskauf nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit?
Die Frage stellt sich mir, weil der Wortlaut des § 3 Nr. 3 GrEStG auf den Erwerb des Grundstücks abstellt, während hier der Erwerb des Erbteils – also die Rechtsposition am ungeteilten Nachlass als „Gesamtpaket“ aus Grundstück zuzüglich Hausrat und Nachlasskonto – erfolgt.
2) Muss der Grundbesitz für die Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages als isolierter Nachlassgegenstand vom Miterben erworben werden oder ist auch der Erwerb des Erbteils nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit?
Besten Dank für die Antworten!