wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
Hallo,
ich habe im letzten Jahr ein Gerät, das ich für meine freiberufliche Tätigkeit benötige finanziert. Allerdings habe ich ganz vergessen, die Raten bei meinen Ausgaben zu berücksichtigen.
Kann ich die Raten jetzt im kommenden Vierteljahr bei der Umsatzsteuer Voranmeldung bei meinen Ausgaben berücksichtigen (auch die der Monate, des Jahres 2025?), indem ich alles zusammenrechne, was ich bis jetzt an Raten gezahlt habe?
1000 Dank fürs Lesen und Antworten!
ich habe im letzten Jahr ein Gerät, das ich für meine freiberufliche Tätigkeit benötige finanziert. Allerdings habe ich ganz vergessen, die Raten bei meinen Ausgaben zu berücksichtigen.
Kann ich die Raten jetzt im kommenden Vierteljahr bei der Umsatzsteuer Voranmeldung bei meinen Ausgaben berücksichtigen (auch die der Monate, des Jahres 2025?), indem ich alles zusammenrechne, was ich bis jetzt an Raten gezahlt habe?
1000 Dank fürs Lesen und Antworten!
Re: wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
Kann ich die Raten jetzt im kommenden Vierteljahr bei der Umsatzsteuer Voranmeldung bei meinen Ausgaben berücksichtigen (auch die der Monate, des Jahres 2025? Nein - falsche Umsatzsteuervoranmeldungen korrigiert man, indem man korrekte Umsatzsteuervoranmeldungen für den betroffenen Zeitraum einreicht.
Re: wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
Danke!
allerdings hängt das ja auch bestimmt davon ab, ob 19% Umsatzsteuer enthalten sind. Wenn nicht, müssten die 2 Raten (eine im November und eine im Dezember 2025 in die Umsatzsteuer Voranmeldung für das Jahr 2025, oder)?
Zudem zahle ich noch monatliche Raten für einen Kredit ab, den ich wegen einer unerwarteten Steuer Nachzahlung aufnehmen musste. Kann man solche Zahlungen ebenfalls absetzen?
allerdings hängt das ja auch bestimmt davon ab, ob 19% Umsatzsteuer enthalten sind. Wenn nicht, müssten die 2 Raten (eine im November und eine im Dezember 2025 in die Umsatzsteuer Voranmeldung für das Jahr 2025, oder)?
Zudem zahle ich noch monatliche Raten für einen Kredit ab, den ich wegen einer unerwarteten Steuer Nachzahlung aufnehmen musste. Kann man solche Zahlungen ebenfalls absetzen?
Re: wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
allerdings hängt das ja auch bestimmt davon ab, ob 19% Umsatzsteuer enthalten sind. Wenn nicht, müssten die 2 Raten (eine im November und eine im Dezember 2025 in die Umsatzsteuer Voranmeldung für das Jahr 2025, oder)? Komische Frage - in die VA müssen die, wenn Umsatzsteuer enthalten ist.
Kann man solche Zahlungen ebenfalls absetzen? Nein.
Kann man solche Zahlungen ebenfalls absetzen? Nein.
Re: wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
Ich meinte, in den Jahresabschluß!
Re: wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
Und was soll jetzt die Frage sein - ob die Raten in die Umsatzsteuererklärung gehören, wenn sie umsatzsteuerfrei waren?
Re: wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
Ein Blick ins Gesetz:
§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
Ich bin hier anderer Meinung:
Der Vorsteuerabzug (in voller Höhe) war im Voranmeldungszeitraum der Ausstellung der Rechnung (wenn Rechnung und Lieferung gleichzeitig erfolgten) vorzunehmen, ggf.ist die Voranmeldung zu korrigieren (oder die Korrektur erfolgt über die Jahreserklärung), die Rechnung sollte man dann beifügen.
Das Gerät ist mit Lieferdatum und Nettorechnungsbetrag zu aktivieren und ab diesem Zeitraum abzuschreiben
Die Ratenzahlung ist wie eine Darlehenstilgung zu behandeln - die enthält keine Vorsteuer. Die Raten mindern auch nicht den Gewinn - sie sind zwar Ausgaben, aber kein Aufwand, die Abschreibungsbeträge sind keine Ausgaben, dafür stellen sie aber den Aufwand dar.
§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
Ich bin hier anderer Meinung:
Der Vorsteuerabzug (in voller Höhe) war im Voranmeldungszeitraum der Ausstellung der Rechnung (wenn Rechnung und Lieferung gleichzeitig erfolgten) vorzunehmen, ggf.ist die Voranmeldung zu korrigieren (oder die Korrektur erfolgt über die Jahreserklärung), die Rechnung sollte man dann beifügen.
Das Gerät ist mit Lieferdatum und Nettorechnungsbetrag zu aktivieren und ab diesem Zeitraum abzuschreiben
Die Ratenzahlung ist wie eine Darlehenstilgung zu behandeln - die enthält keine Vorsteuer. Die Raten mindern auch nicht den Gewinn - sie sind zwar Ausgaben, aber kein Aufwand, die Abschreibungsbeträge sind keine Ausgaben, dafür stellen sie aber den Aufwand dar.
Re: wie setzt man Raten für ein Gerät ab?
Hallo meummel,muemmel hat geschrieben: 12. Apr 2026, 18:46 Und was soll jetzt die Frage sein - ob die Raten in die Umsatzsteuererklärung gehören, wenn sie umsatzsteuerfrei waren?
die Frage lautet, ob ich die Raten in die EÜR am Ende des Jahres einbeziehen kann/muss, oder, ob ich sie in die Quartalsabrechnungen, also die Umsatzsteuervoranmeldung hineinnehmen muss. Als Ausgabe, bei der keine Umsatzsteuer enthalten ist, so wie bei der Miete, wenn man z.B. Räumlichkeiten angemietet hat, um als Psychotherapeut zu arbeiten z.B. auch, weil ja keine 19% Umsatzsteuer enthalten sind.