Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich sehr freuen, für folgende Situation eine Hilfestellung zu bekommen.
Eine GbR (Grundstücksgemeinschaft, bestehend aus Ehemann und Ehefrau, Eigentumsanteil jeweils 50 %) vermietet an das Einzelunternehmen eines Ehepartners. Beide "Parteien" optierten zur USt.
Da die Räumlichkeiten im Haus eigenständiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens darstellt und der eine Ehepartner nicht an sich selbst vermieten kann, sollen die entsprechenden Kosten zukünftig aufgeteilt werden, d. h. AfA, Werbungskosten usw. werden - entsprechend dem Miteigentumsanteil - zu 50 % der GbR als Vermieter zugeordnet, die anderen 50 % dem Einzelunternehmen. Soweit klar und auch noch relativ unkompliziert umsetzbar.
Auch die Mietzahlungen werden entsprechend "halbiert", allerdings werden weiterhin 100% ortsübliche Miete gezahlt: Bedeutet, wenn 500 EUR Kaltmiete brutto und 100 EUR Nebenkostenvorauszahlung brutto gezahlt werden (insg. also 600 EUR brutto = 504,20 EUR), dann darf die GbR nur 252,10 EUR als Betriebseinnahme und das Einzelunternehmen als Betriebsausgabe buchen - soweit ist das für mich auch grds. nachvollziehbar. Da das Einzelunternehmen aber wie beschrieben 100 % zahlt, wären 50 % unter "nicht abziehbare Ausgaben" oder "Privatentnahme" zu verbuchen?
Jetzt kommt die eigentliche Frage:
Wie geht man mit der Nebenkostenvorauszahlung und den abzurechnenden Nebenkosten um? Sollte es nicht eher so sein, dass man nur die o. g. Kaltmiete "halbiert" und die NK-Vorauszahlung nicht halbiert? Hintergrund der Überlegung: Die GbR "nutzt" ja nicht die Räume, sondern vermietet sie, das bedeutet, dass Strom, Müllgebühren, Wasser, etc. ausschließlich vom Einzelunternehmen verbraucht/genutzt werden und überhaupt nicht von der GbR. Das würde doch Sinn ergeben?
Viele Grüße
Kleiner_Kruemel
Aufteilung 50/50 zwischen Vermieter (GbR) und Mieter (Einzelunternehmen)
-
Kleiner_Kruemel
- Beiträge: 1
- Registriert: 4. Apr 2026, 09:10