Guten Tag,
wir sind eine Abteilung in einem Sportverein und möchten gerne für einen Spieler von uns, die Wohnung bezahlen.
Was ist dafür steuerlich nötig, bzw. wo muss das angegeben werden?
Der Spieler ist woanders mit einem Midijob angestellt und dort krankenversichert. Zusätzlich soll er über die Übungsleiterpauschale vom Verein einen steuerfreien Zuschuss bekommen. Jetzt würde dann noch eine Wohnung in Höhe von 470€ dazu kommen. Wir würden gerne vom Verein den Vermieter direkt bezahlen. Ich sehe das im Prinzip so, als wäre er bei uns dann noch mit einem 520€ Minijob angestellt in Höhe von 470€. Oder sehe ich das falsch? Wie wird dann die Steuer darauf berechnet?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
vg Wirman
Wohnung bezahlen für Spieler
Re: Wohnung bezahlen für Spieler
Guten Tag!
- Minijob neben Midijob (das heißt, er ist schon in der Gleitzone): geht so eher nicht; die Jobs werden zusammengezählt, denke ich. Landen sie zusammen in der Gleitzone, teilen sich die Arbeitgeber die Abgaben.
- Übungsleiterpauschale geht nur, wenn er tatsächlich dafür Tätigkeiten nach dem § 3 Nr. 26 EStG ausübt, nicht nur auf dem Papier. Dann ist es möglich. Sonst gilt nur der kleinere Betrag nach der Ehrenamtspauschale für die Tätigkeiten in Nr. 26b.
- Übungsleiterpauschale plus Wohnung oder andere Einkünfte vom selben Verein: Findet heraus, ob das die Anstellung nicht sozialversicherungspflichtig macht! (Ich glaube schon, und damit dürft ihr nicht tricksen.) Das ist ja überhaupt das größere Thema, denn sehr viel Steuer wird er ja eh nicht zahlen.
- Die Wohnung wird normalerweise mit nur 2/3 der ortsüblcihen Miete angesetzt; es gibt eigene Regeln für Wohnungen ohne eigene Wasserversorgung oder Toilette oder Kochnische ("Unterkunft" im Bewertungsrecht).
- Auch andere Entgeltbestandteile haben Ersparnisse oder Befreiungen in der Einkommensteuer.
- Darf denn der gemeinnützige Verein ihm einfach solche Vorteile zukommen lassen?
- Der Spieler wird bei allen diesen Konstellationen eine Steuererklärung machen müssen. (Höchstens eine steuerfreie Übungsleiterpauschale kann man vielleicht unter den Tisch fallen lassen, obwohl es nicht sauber ist.) Da ihr ihn unterstützen wollt, zahlt ihm doch jetzt eine Steuerberatung; also vor der Gestaltung.
- Ich bin kein Experte!
- Da ihr ihn unterstützen wollt: Ist es nicht die bessere Unterstützung, ihn in eine Ausbildung zu vermitteln?
Infos sollte es geben
- zu Mini/Midijobs von der Minijobzentrale
- zur Sozialversicherungspflicht von der Deutschen Rentenversicherung
- beim Sporverband gibt es evt. bekannte Modelle
- in meinem Bundesland macht das Finanzamt bei gemeinnützigen Vereinen durchaus mal kleine Beratungen, auch wenn sie es nicht so nennen würden und auch nicht viel zur Sozialversicherung sagen.
- Minijob neben Midijob (das heißt, er ist schon in der Gleitzone): geht so eher nicht; die Jobs werden zusammengezählt, denke ich. Landen sie zusammen in der Gleitzone, teilen sich die Arbeitgeber die Abgaben.
- Übungsleiterpauschale geht nur, wenn er tatsächlich dafür Tätigkeiten nach dem § 3 Nr. 26 EStG ausübt, nicht nur auf dem Papier. Dann ist es möglich. Sonst gilt nur der kleinere Betrag nach der Ehrenamtspauschale für die Tätigkeiten in Nr. 26b.
- Übungsleiterpauschale plus Wohnung oder andere Einkünfte vom selben Verein: Findet heraus, ob das die Anstellung nicht sozialversicherungspflichtig macht! (Ich glaube schon, und damit dürft ihr nicht tricksen.) Das ist ja überhaupt das größere Thema, denn sehr viel Steuer wird er ja eh nicht zahlen.
- Die Wohnung wird normalerweise mit nur 2/3 der ortsüblcihen Miete angesetzt; es gibt eigene Regeln für Wohnungen ohne eigene Wasserversorgung oder Toilette oder Kochnische ("Unterkunft" im Bewertungsrecht).
- Auch andere Entgeltbestandteile haben Ersparnisse oder Befreiungen in der Einkommensteuer.
- Darf denn der gemeinnützige Verein ihm einfach solche Vorteile zukommen lassen?
- Der Spieler wird bei allen diesen Konstellationen eine Steuererklärung machen müssen. (Höchstens eine steuerfreie Übungsleiterpauschale kann man vielleicht unter den Tisch fallen lassen, obwohl es nicht sauber ist.) Da ihr ihn unterstützen wollt, zahlt ihm doch jetzt eine Steuerberatung; also vor der Gestaltung.
- Ich bin kein Experte!
- Da ihr ihn unterstützen wollt: Ist es nicht die bessere Unterstützung, ihn in eine Ausbildung zu vermitteln?
Infos sollte es geben
- zu Mini/Midijobs von der Minijobzentrale
- zur Sozialversicherungspflicht von der Deutschen Rentenversicherung
- beim Sporverband gibt es evt. bekannte Modelle
- in meinem Bundesland macht das Finanzamt bei gemeinnützigen Vereinen durchaus mal kleine Beratungen, auch wenn sie es nicht so nennen würden und auch nicht viel zur Sozialversicherung sagen.
Re: Wohnung bezahlen für Spieler
Auch das dürfte den TE nach über drei Jahren nicht mehr interessieren.