Unsere "Non-Profit-Gruppe" soll steuerlich erfasst werden.
Das passende Format aus rechtlicher und vor allem aus steuerlicher Sicht ist dabei noch offen und uhnterliegt unserem Gestaltungswillen.
I. Wir überlegen, als Vorstufe zu einem e.V. einen n.e.V zu gründen; eine Gemeinnützigkeit können wir leider nicht belegen.
Gründe:
1. Ein n.e.V. zeigt weniger Formalitäten als ein e.V.
2. Wie beim e.V., so ist auch bei einem n.e.V. der ideelle Bereich von der Umsatzsteuer befreit.
II. Das momentane Gegenmodell zum n.e.V. ist eine Interessengemeinschaft (im steuerlichen Sinn).
1. Hier fällt Umsatzsteuer an.
Fragen:
Könnt Ihr I.2. und II.1. bestätigen?
n.e.V.
Re: n.e.V.
I.1 stimmt schon so, aber man muss auch hier ordentlich arbeiten (oder komplett unterm Radar fliegen). In manchen Bundesländern gibt es Gebührenermäßigungen für die Formalitäten, z.B. wenn die Satzung vor Eintragung von Finanzamt auf Gemeinnützigkeit geprüft wurde.
I.2 ich denke schon, aber einen ideellen Bereich haben ohne als gemeinnützig anerkannt zu sein, das finde ich enger und ggf. Komplizierter als alles andere. Was macht ihr denn?
Ii.1 Umsatzsteuer ist völlig unabhängig von der Rechtsform! Derr Ausweg ist eher § 19 UstG (Kleinunternehmer), falls nicht zufällig § 4 UStG (Steuerbefreiungen für eine Liste ganz verschiedener Umsätze) einschlägig ist.
I.2 ich denke schon, aber einen ideellen Bereich haben ohne als gemeinnützig anerkannt zu sein, das finde ich enger und ggf. Komplizierter als alles andere. Was macht ihr denn?
Ii.1 Umsatzsteuer ist völlig unabhängig von der Rechtsform! Derr Ausweg ist eher § 19 UstG (Kleinunternehmer), falls nicht zufällig § 4 UStG (Steuerbefreiungen für eine Liste ganz verschiedener Umsätze) einschlägig ist.
Re: n.e.V.
Ich bezweifle, dass der TE seit fast acht Jahren auf eine Antwort wartet.