Hallo,
ich habe einen Sohn mit Pflegegrad 2, der bei uns zu Hause gepflegt wird von mir. Die Pflegekasse zahlt wegen des angesetzten Pflegeaufwands Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) für mich ein. Zuvor (also vor Antrag und Feststellung seines Pflegegrades) habe ich freiwillige Beiträge an die DRV gezahlt und konnte das in der ESt-Erklärung geltend machen. Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist aber ausgeschlossen neben Pflichtbeiträgen durch die Pflegekasse.
Allerdings hat die DRV mir Letzteres erst per Bescheid im Juli 2025 mitgeteilt und alle bis dahin von meinem Konto in 2024 und 2025 eingezogenen (=freiwilligen) Beiträge wieder an mich zurück überwiesen. Dazu mein Hinweis, dass ich weder 2024 noch 2025 in einem Beschäftigungsverhältnis stand oder sonstige Einkünfte bezogen habe, bin verheiratet mit St-Klasse 5.
Meine Fragen:
1. Gehe ich zu recht davon aus, dass ich diese in 2025 zurück überwiesenen freiwilligen Beträge nun in der ESt-Erklärung für 2025 als Erstattungen in Zeile 7 eintragen muss?
2. Darf bzw. muss ich sogar die von der Pflegekasse geleisteten Pflichtbeiträge in die ESt-Erklärung 2025, Zeile 6 eintragen? Oder ist von mir bei ausschließlich Pflichtbeiträgen durch Dritte gar nichts zu veranlassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!