Lohnsteuerklasse für Azubi/Praktikum/Teilzeitjob

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mahaii
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Registriert: 4. Okt 2011, 01:55

Lohnsteuerklasse für Azubi/Praktikum/Teilzeitjob

Beitrag von mahaii »

Guten Tag zusammen,

ich weiß im Moment nicht mehr weiter, leider kann mir keiner meiner Arbeitgeber aus der Buchhaltung eine verlässliche Auskunft geben.

Fakten:
Ich bin Auszubildender an einer Berufsfachschule, die mich monatlich circa 430 Euro kostet.
Teil meiner Ausbildung ist ein halbjähriges Praktikum, das mit dem heutigen Tag beginnt.
Das Praktikum wird mit 150 EUR und einem Jobticket vergütet.

Seit Februar bin ich parallel zur Ausbildung noch anderweitig mit einem Effektivstundenvertrag beschäftigt; dieses Arbeitsverhältnis bleibt auch während des Praktikums bestehen.


Bisher sah das dann so aus:

Meine "Teilzeitbeschäftigung" mit dem Effektivstd. war sozialversicherungspflichtig; Lohnsteuer fiel bisher nur anteilig an, da ich mich noch im Freibetrag bewege (Steuerklasse 1).

Wie sieht das jetzt während des Praktikums aus? Sieht das Gesetz dort eine Sonderregelung vor? (Praktika werden i.d.R. selten vergütet)....
Mir hat ein Kollege letztens erzählt, dass ich reintheoretisch meine Teilzeitbeschäftigung dann mit Steuerklasse 6 angeben müsste .
Da ich aber nur 150 EUR im Praktikum bekomme, könnte jenes dann nicht als eine Art Minijob klassifiziert werden?

Ich stehe im Moment total auf dem Schlauch, zumal die Praktikumsstelle nun eine Lohnsteuerkarte 2010 sowie eine Lohnsteuerbescheinigung 2011 (....?? das Jahr ist doch noch gar nicht rum?) von mir haben möchte....


H I L F E

Viele Grüße
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Lohnsteuerklasse für Azubi/Praktikum/Teilzeitjob

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Mahaii,

letztlich ist es im Grundfall so, dass wenn man eine 2. Beschäftigung hat, man in die Steuerklasse 6 hineingehen muss.

Ich denke jedoch, dass du, wie du richtig schreibst, mit dem Praktikum auch in den 400€/Job hinein gehen könntest. Dann würde die Lohnsteuer pauschaliert mit 2 % durch den Arbeitgeber getragen.
Nun hast du dem Arbeitgeber aber auf sein Verlangen die Lohnsteuerkarte gegeben. Dies stellt eig. klar, dass der Arbeitgeber nicht die 2 % pauschale Lohnsteuer tragen will.

Folgendes:
Rede mit dem Arbeitgeber bei der Praktikumsstelle, ob er die Steuerkarte nicht wieder herausgeben kann und den Lohn im Rahmen des 400€/Jobs melden kann sowie dann auch gleich pauschal besteuern kann. Lässt er sich darauf ein, dann gut, wenn nicht, dann ist es halt so.


viel Erfolg und Gruß
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