Ich möchte gewerblich Sammelobjekte handeln, die in den USA gelagert sind (sie in im Lagerhaus des Online-Marktplatzes gelagert).
Der Online-Marktplatz führt dabei bereits automatisch die US Sales Tax ab.
Genügt die automatische Abführung der Sales Tax als Nachweis für das Finanzamt, dass die Ware nicht in Deutschland liegt und dementsprechend keine Umsatzsteuer abzuführen ist?
Ich tue mich etwas schwer damit den offiziellen Lagerort nachzuweisen, ich habe aber eine offizielle Bescheinigung, dass die Sales Tax automatisch abgeführt wurde (was per Definition nur möglich ist, wenn die Waren in den USA gelagert sind).
Falls du die Ware in den USA gekauft hast und von dort aus auch direkt wieder verkauft hast/verkaufst, dann hat das keine umsatzsteuerrechtliche Relevanz für Deutschland. Kaufnachweis beim Anbieter/Screenshot dass es eingelagert wurde/an U.S. Adresse versendet und von dort aus wieder verkauft wurde sollte alles dokumentiert werden.
Du müsstest den Gewinn trotzdem als Betriebseinnahme in deiner EÜR eintragen.
Falls du die Ware aber in der EU gekauft hast, bzw. von der EU ein ein Drittstaat (USA) ausgeführt hast, brauchst du nach §10 UStDV entweder einen Ausgangsvermerk vom Zoll (dieser ist notwendig, wenn der Warenwert über 1000€ liegt) oder einen Versandbeleg/Bescheinigung des beauftragten Spediteurs. In diesem Fall sind diese Umsätze als Ausfuhrsendungen in der Umsatzsteuervoranmeldung zu vermerken.