Freibetrag Kapitalertragssteuer überschritten

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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susi1975
Beiträge: 15
Registriert: 6. Aug 2021, 20:55

Freibetrag Kapitalertragssteuer überschritten

Beitrag von susi1975 »

Das FA scheint mich auf dem Kieker zu haben und
bemängelt, dass ich die Freistellungsaufträge nicht
ordentlich an alle Banken verteilt habe und in 2024
bin ich ein paar 100 Euro über die 1000 Euro gekommen
und musste einen kleinen Betrag nachzahlen.

Ehrlich gesagt, kann ich vorher nicht abschätzen, wieviel Zinsen
am Ende des Jahres zusammen kommen und ich kann auch nicht
laufend die Freistellungsaufträge anpassen.

Das wird nächstes Jahr wieder Ärger geben...die einzige Lösung,
die mir eingefallen ist, wenn ich im Januar 2026 alle Summen
zusammen habe, ein aconto Überweisung ans FA zu machen mit
vorheriger Nachfrage nach der Kontonummer. Geht sowas?
reckoner
Beiträge: 1432
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Freibetrag Kapitalertragssteuer überschritten

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das FA scheint mich auf dem Kieker zu haben und
bemängelt, dass ich die Freistellungsaufträge nicht
ordentlich an alle Banken verteilt habe und in 2024
bin ich ein paar 100 Euro über die 1000 Euro gekommen
und musste einen kleinen Betrag nachzahlen.
Natürlich wird das bemängelt, und die Steuern nachgefordert.
Aber wieso hat man dich auf dem "Kiecker"? Du hast doch noch nicht einmal eine Strafe bekommen (vermute ich, weil: das ist äußerst selten, ich kenne keinen einzigen Fall).
Wurdest du zur Erklärung aufgefordert?
Ehrlich gesagt, kann ich vorher nicht abschätzen, wieviel Zinsen
am Ende des Jahres zusammen kommen und ich kann auch nicht
laufend die Freistellungsaufträge anpassen.
Du sprichst von Zinsen, und sorry, aber die sind doch sehr genau zu prognostizieren (im Gegensatz zu Kursgewinnen z.B.).
Und wenn du es doch nicht schaffst, dann wird die ein oder andere Bank eben Steuern abführen, zahlen musst du die doch so oder so.
Stell' einfach die Freistellungsaufträge in Summe nicht zu hoch, fertig. Zuviel abgeführte Steuern kannst du dir übrigens ganz einfach mit einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurückholen.
Das wird nächstes Jahr wieder Ärger geben...die einzige Lösung,
die mir eingefallen ist, wenn ich im Januar 2026 alle Summen
zusammen habe, ein aconto Überweisung ans FA zu machen mit
vorheriger Nachfrage nach der Kontonummer. Geht sowas?
Nein, sowas geht nicht, und ist im Normalfall auch nicht nötig. Man gibt einfach eine Einkommensteuererkläung ab, und dann werden die Steuern korrigiert.

Stefan
susi1975
Beiträge: 15
Registriert: 6. Aug 2021, 20:55

Re: Freibetrag Kapitalertragssteuer überschritten

Beitrag von susi1975 »

Vielen Dank für Deine Antwort.

Nein, ich habe keine Strafe bekommen und die Kapitaleinkünfte habe ich in der EK Steuer eingetragen, ganz freiwillig.
Musste auf Nachfrage alle Erträgnisaufstellungen der Banken hochladen. Ich dachte ehrlich gesagt, dass das FA sich das
selbst alles ziehen kann oder die Bank eh alles meldet, ob drüber oder drunter.

Für 2025 ist das Kind schon in den Brunnen gefallen...ich hab es wie 2024 gemacht und bin bestimmt ein bißchen drüber.
Allerdings hat das FA auch von Mitte Juli bis Mitte November rumgetrödelt mit meiner EK-Erklärung und jetzt ist es zu spät
etwas daran zu ändern. Außerdem hat das FA schon massenhaft Lohnsteuer von mir und das können sie dann von meiner
Steuererstattung abziehen.
reckoner
Beiträge: 1432
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Freibetrag Kapitalertragssteuer überschritten

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich dachte ehrlich gesagt, dass das FA sich das
selbst alles ziehen kann oder die Bank eh alles meldet, ob drüber oder drunter.
Das Finanzamt kennt bei inländischen(!) Kapitalerträgen nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag.
Und genau das ist ein Problem, wenn es mehr als 1.000 Euro pro Person waren. Da kann ich auch durchaus nachvollziehen, dass dann Belege verlangt werden (wer das mit den Freistellungsaufträgen nicht hinbekommt ... kann der das dann in der Steuererklärung? - manchmal sind das z.B. vergessene Konten, und die fehlen dann natürlich auch in der Erklärung).
Für 2025 ist das Kind schon in den Brunnen gefallen...
Dann mach' es wenigstens für die Zukunft richtig.
Außerdem hat das FA schon massenhaft Lohnsteuer von mir und das können sie dann von meiner Steuererstattung abziehen.
Das sehe ich auch so.
Ich persönlich bekomme regelmäßig einen vierstelligen Betrag erstattet. Und in 2025 ist mir das mit dem zu hohen Freistellungsauftrag auch passiert*. Ich lasse das mit reinem Gewissen so wie es ist.

*war nur zum Teil meine Schuld: Meine Bank - OnVista - hat das Konto (und sich selbst :D ) aufgelöst, und als alles erledigt war hab' ich den verbliebenen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank verwendet, ohne ihn bei der alten Bank zu löschen (kommt ja eh' nichts mehr, dachte ich). Und plötzlich einen Monat später kamen doch noch zwei Dividenden, obwohl die Aktien schon lange bei einer anderen Bank lagen. Damit hatte ich einfach nicht gerechnet.

Stefan
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